Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Dortmunder darf weiter nicht zur Bundespolizei

Der Traum von einem Beamtenverhältnis bei der Bundespolizei bleibt einem Familienvater aus der Nordstadt für mindestens zwei weitere Jahre verwehrt. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

von Martin von Braunschweig

GELSENKIRCHEN/DORTMUND

, 05.09.2017 / Lesedauer: 2 min

Am Dienstag fand die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht statt. Foto: Martin von Braunschweig

Der 30-Jährige hatte sich 2014 bei der Bundespolizei beworben. „Das war schon immer mein Traum“, sagte er den Richtern. Tatsächlich macht er auch schon seit Jahren genau das, was ihn im mittleren Dienst bei der Behörde erwarten würde: Er arbeitet bei der Flughafensicherung in Düsseldorf. Allerdings als Leiharbeiter einer privaten Sicherheitsfirma.

Bundespolizei: Mann ist charakterlich ungeeignet

Die Grundvoraussetzungen für einen Wechsel zur Bundespolizei könnten also besser kaum sein. Wenn es da nicht einen Eintrag in seinem Zentralregister gäbe. 2013 war der Dortmunder einmal bei einem häuslichen Streit mit vier Polizisten aneinander geraten. Das Strafverfahren wurde zwar später am Amtsgericht gegen Zahlung von 200 Euro eingestellt. Trotzdem sagt die Bundespolizei jetzt: Dieser Mann ist charakterlich ungeeignet.

Die Richter in Gelsenkirchen konnten dem 30-Jährigen am Dienstag auch nur wenig Hoffnung machen. Deshalb ihr Vorschlag: Der Dortmunder solle seine Klage zurücknehmen und sich in zwei Jahren noch einmal bewerben. Dann liegt seine Verfehlung noch einmal weiter in der Vergangenheit und er kann die Zeit bis dahin nutzen, um weiter seine Geeignetheit unter Beweis zu stellen. „Es fällt mir zwar schwer, aber so mache ich es“, sagte der 30-Jährige.