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Kameras auf der Münsterstraße: Polizei schwärzt bestimmtes Haus
Videobeobachtung
Seit Mitte Februar darf die Polizei auf der Münsterstraße mit Kameras die Straße filmen. Eine Klage war abgelehnt worden, dennoch macht die Polizei in ihren Aufnahmen einen Ort unkenntlich.
Die Videoüberwachung in Dortmund durch die Polizei ist ein brisantes Thema. Besonders in der Nordstadt.
Eine Initiative gegen die Kameraüberwachung auf der Münsterstraße hat gegen die Videoüberwachung beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen per Eilantrag geklagt. Das Gericht hat die Klage am 17. Februar abgelehnt. Die Polizei darf daher nun mit 18 Kameras an acht Standorten das Geschehen überwachen.
Nordpol wird in Kamera geschwärzt
Grund dafür sei laut Gericht das Zugeständnis der Polizei, dass der Bereich am „Nordpol“, einem Treffpunkt der linken Szene an der Münsterstraße 99, unkenntlich gemacht werde. Die Videoüberwachung des Nordpols war ein Hauptargument in der Klage der Initiative.
Polizeisprecher Peter Bandermann bestätigte das auf Nachfrage: Die Polizei könne software-seitig nicht den Bereich vor dem Nordpol überwachen, er sei geschwärzt.

Die Kameras an der Münsterstraße haben bis zum Gerichtsurteil auf ihre Inbetriebnahme gewartet. © Robin Albers
„Die Zusage ist so schon ein kleiner Erfolg“, schreibt die Initiative in der Pressemitteilung.
Die Initiative findet die Videoüberwachung allerdings weiterhin problematisch. Die Polizei könne trotzdem beobachten, wer den geschwärzten Bereich betrete, zudem stellt sie die Wirksamkeit von Videoüberwachung infrage. Damit werde „Ordnungspolitik an Stelle wirksamer polizeilicher Straftatbekämpfung legitimiert“.
Deshalb werde die Initiative Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht in Münster einreichen.
1990 im Emsland geboren und dort aufgewachsen. Zum Studium nach Dortmund gezogen. Seit 2019 bei den Ruhr Nachrichten. Findet gerade in Zeiten von Fake News intensiv recherchierten Journalismus wichtig. Schreibt am liebsten über Soziales, Politik, Musik, Menschen und ihre Geschichten.
