Auch wenn es medial gesehen rund um den monatelangen Zaun-Streit am Golfplatz in Dortmund-Syburg zuletzt etwas ruhiger geworden ist, liefen im Hintergrund intensive Prüfungen der Bezirksregierung Arnsberg zu dem Fall.
Denn nach der Entscheidung des Dortmunder Umweltamts, den umstrittenen Zaun am Golfplatz Syburg als rechtmäßig einzustufen, hatten die Gegner der Absperrung eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt als Untere Naturschutzbehörde auf den Weg gebracht.
Ende März 2023 hatte das Umweltamt nach einer neuen Beurteilung nämlich keine Einwände mehr gegen den Zaun rund um den Golfplatz an der Stadtgrenze zu Schwerte, wenngleich das Wegerecht, also der Erhalt eines Fußweges über den Platz, strittig blieb und die Stadt darauf bestand, den Zaun mit Durchgängen zu versehen (wir berichteten).
Zaun „grundsätzlich vertretbar“
Die Verfasser der Fachaufsichtsbeschwerde bemängelten unter anderem „Versäumnisse der Unteren Naturschutzbehörde und fragwürdige Entscheidungen“. Beispielsweise habe sich die Naturschutzbehörde nicht mit den naturschutzrechtlichen Auswirkungen der Wildschutzmaßnahmen auseinandergesetzt, sondern nur mit der jagdrechtlichen Zulässigkeit (wir berichteten). Nun teilt Ursula Kissel, Sprecherin der Bezirksregierung Arnsberg, das Ergebnis auf Anfrage der Redaktion mit.

„Die Prüfung hat ergeben, dass gegen die Einzäunung des Golfplatzes keine offensichtlichen Versagungsgründe bestehen. Der Zaun in seinem derzeitigen Umfang wird daher grundsätzlich als vertretbar bewertet“, heißt es in der Mitteilung. Bedeutet: Der Zaun bleibt stehen. Aber wohl nicht in seiner derzeitigen Ausgestaltung.
Zaun ist zu hoch
Die Sprecherin der Bezirksregierung ergänzt nämlich, dass die aktuelle Ausführung des Zauns hinsichtlich seiner Gesamthöhe indes „nicht vertretbar“ sei. Der Zaun sei zu hoch und sei auf ein Maß von 70 bis 80 Zentimeter Gesamthöhe zurückzubauen. „Der mit dem Zaun verfolgte Zweck ist nach Auffassung der höheren Naturschutzbehörde grundsätzlich auch mit einer niedrigeren Höhe des Zauns erreichbar. Die Entfernung der obersten Litze sollte hierfür im Wesentlichen ausreichend sein.“
Sollten Schäden durch vor allem Wildschweine erneut (in erheblichem Maße) zunehmen, erklärt Ursula Kissel, sei eine Neubewertung der Eignung der Schutzmaßnahmen möglich.
Im streitgegenständlichen Fall spielen laut Bezirksregierung Arnsberg unterschiedliche Aspekte aus den Bereichen des Naturschutz-, Jagd- und Eigentumsrechts eine Rolle. Das nun bekanntgegebene Ergebnis resultiere aus dem Abwägungsprozess der genannten Rechtsbereiche anhand der derzeitigen Erkenntnisse und stelle ein insgesamt „sinnvolles und rechtlich vertretbares Resultat dar“, wie es Ursula Kissel formuliert.
Durchgangstor geplant
Ebenfalls strittig war zuletzt immer der Erhalt eines Fußweges über den Platz. Dabei zeichnet sich eine Lösung ab, wie Bezirksbürgermeister Michael Depenbrock in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung (31.10.) verlauten ließ. Denn: Ein Durchgangstor sei momentan im Gespräch, um den Fußweg zu nutzen. Das sei, so Depenbrock, zumindest die aktuelle Verständigung zwischen Stadt und Golfclub.
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