Für die Impfung von Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen erhält die Stadt zusätzliche Impfdosen von Moderna. © dpa
Coronavirus in Dortmund
Stadt erklärt das Wirrwarr um Impftermine für helfende Kontaktpersonen
Verwirrung um Impftermine: Mal konnten Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen in Dortmund einen Termin für sich im Impfzentrum ausmachen, dann nicht, jetzt doch wieder. Die Stadt erklärt das Hin und Her.
Ein Erlass der Landesregierung zur Impfung gegen Covid-19 jagt den nächsten. Das wiederum führt zu immer neuen Regelungen bei der Vergabe der Impftermine. Aktuell bekommen das Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen besonders zu spüren. Sie haben nach der Impfverordnung des Bundes Anspruch auf ein Impfangebot.
In Dortmund führte das zu Ärger bei den Betroffenen, denn mal konnten sie in der vergangenen Woche Termine auf dem Portal des Dortmunder Impfzentrums nrw.impft.de buchen, dann wieder nicht. Auf Anfrage dieser Redaktion hat die Stadt jetzt das Hin und Her erklärt.
Die Stadtverwaltung hatte sich am vergangenen Donnerstag (28.4.) grundsätzlich darauf zurückgezogen, dass Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen laut 17. Impf-Erlass der Landesregierung „ausschließlich“ mit Restdosen zu impfen sind, und das Terminportal für die Kontaktpersonen geschlossen. Impfungen mit Restdosen lassen sich nicht planen, deshalb solle sich diese Personengruppe bei den Hausärzten impfen lassen, hieß es gegenüber dieser Redaktion.
Zusätzlicher Impfstoff von Moderna
So stand es allerdings nicht im Erlass. Darin war nur davon die Rede, dass Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen „vorrangig“ mit Restdosen zu impfen sind und nicht ausschließlich. Daher haben Kommunen wie Hagen und Bochum den Erlass auch anders ausgelegt als Dortmund.
Doch zum großen Erstaunen von Betroffenen konnte man am Freitagnachmittag (29.4.) doch wieder Termine buchen. Stadtsprecherin Anke Widow erklärt, zusätzlich gelieferter Impfstoff habe das möglich gemacht.
Mit dem 18. Erlass der Landesregierung zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 vom Donnerstagabend, 29. April, habe das Land NRW den Kommunen unerwartet Impfstoff des Herstellers Moderna zur Verfügung gestellt. Widow: „Die Stadt Dortmund erhält für den Zeitraum 3. bis 30. Mai wöchentlich 2.550 zusätzliche Impfdosen des Herstellers Moderna.“
Terminvergabe über Eventim
Laut Erlass sollen für diese Impfdosen zusätzliche Termine über das Terminvereinbarungs-Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vergeben werden. „Dies ist nach Auskunft der KVWL in deren System jedoch nicht möglich“, erläutert Widow.
Daraufhin habe die Stadt Dortmund flexibel reagiert, um den Impfstoff schnell zugänglich zu machen. Die Stadtsprecherin: „Das Impfzentrum stellte zusätzliche Termine in das für die Stadt Dortmund eingerichtete Terminvereinbarungs-System der Firma Eventim ein. Somit hat uns die Zusage der Landesregierung über zusätzliche Impfstoff-Lieferungen in die Lage versetzt, die Terminvereinbarungen von Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren wieder zu ermöglichen.“
Nachweis für Impfberechtigung
Zum Nachweis, dass man zu der Gruppe der Kontaktpersonen gehört, muss man ein pdf-Dokument ausfüllen, das von der Landesregierung zur Verfügung gestellt wurde und auf der Homepage der Stadt zu finden ist.
Es gibt Beschwerden darüber, dass die Stadt Dortmund zusätzlich den Nachweis über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit verlangt in Form einer Kopie des bereits vorliegenden Bescheides der Pflegekasse. Dazu sagt Widow mit Verweis auf das pdf-Dokument: „Dieses Dokument sieht ausdrücklich vor, dass ein Bescheid der Pflegekasse vorzulegen ist.“
Allerdings könnte man auch in diesem Fall den Erlass der Landesregierung unterschiedlich auslegen, da man die Impfberechtigung der Kontaktperson auf verschiedene Weise nachweisen kann. So könnte auch der Altersnachweis der pflegebedürftigen Person ausreichen oder eine ärztliche Bescheinigung über eine Diagnose der Prioritätsgruppe 2. In Dortmund aber wird der Bescheid der Pflegekasse verlangt.
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