Nach der zunächst nur „vorübergehenden“ Schließung des Restaurants „Das Hoesch“ auf Phoenix-West ist nun auch die benachbarte Weinbar „Begegnung“ geschlossen. Wie Benjamin Blume, einer der Geschäftsführer der Restaurants, auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, ist für die ZPB Gastro GmbH, zu der die beiden Lokale gehörten, Insolvenz angemeldet worden.
Wir hatten bereits Anfang Mai darüber berichtet: Nachdem auf der Homepage des Restaurants „Vorübergehend geschlossen“ stand, und in den Fenstern Zettel mit dem Hinweis „Heute geschlossen“ hingen, hatten wir die Geschäftsführer kontaktiert.
Einer der beiden, Thorben Zitt, hatte auf unsere Anfrage geantwortet und uns bestätigt, dass das Restaurant geschlossen sei. „Die Schließung betrifft zum jetzigen Zeitpunkt den Mai im Bereich Hoesch.“ Die daneben liegende Weinbar Begegnung bliebe „davon unberührt“. Bei den Gründen für die Schließung blieb Zitt vage, sie lägen „auf Ebene Geschäftsführung“ und man müsse sehen, wie es weitergeht.
Inzwischen ist klar: Es geht nicht weiter. Denn auf unsere erneute Anfrage hat sich Benjamin Blume, ebenfalls Geschäftsführer, zurückgemeldet. „Für die ZPB Gastro GmbH wurde die Insolvenz beantragt. Hierzu wird momentan ein Gutachten erstellt, welches vom Gericht beauftragt wurde“, erklärt er.
Nach diesem Verfahren habe eine Liquidation der GmbH die größte Aussicht – „auch um eine neue Ausrichtung für den Standort zu ermöglichen“, heißt es in der E-Mail.

Gutschein
Diese Nachricht wird viele Gäste des Restaurants treffen. Auch Cornelia Wiedemann (66) ist enttäuscht. Ihr Sohn hatte der Dortmunderin zum Weihnachtsfest einen Gutschein für das „Hoesch“ geschenkt. „Der Gutschein ist über 120 Euro. Ich hatte mich gefreut, dort essen zu gehen. Aber jetzt ist das Restaurant geschlossen“, erzählt die 66-Jährige.

Cornelia Wiedemann hatte sich per E-Mail an das Restaurant gewandt und gefragt, ob ihr Gutschein erstattet werde. Aber es habe sich niemand zurückgemeldet. Mit Bekanntgabe der Insolvenz sind die Aussichten auf eine Erstattung allerdings gering, wie die Verbraucherzentrale NRW zu dem Thema mitteilt: „Der Gutschein kann mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr ohne weiteres eingelöst werden. Wer einen solchen Gutschein besitzt, hat allerdings eine Forderung gegen den Anbieter, der nun pleite ist.“ Diese könne man beim Insolvenzverwalter zur sogenannten „Insolvenztabelle“ anmelden. Sämtliche Forderungen kämen in einen Topf.
Sei das Vermögen des Unternehmens verwertet und das Insolvenzverfahren irgendwann abgeschlossen, erhielten alle, die einen Anspruch hätten, einen bestimmten Anteil auf ihre Forderung. „Dieser Anteil liegt meistens aber deutlich unter fünf Prozent des ursprünglichen Betrages“, so die Verbraucherzentrale.

„Harte Bruchlandung“
Für die Inhaber der Restaurants ist mit deren Schließung ein Traum geplatzt. Benjamin Blume schildert es so: „Somit ist für mich persönlich das Projekt der Gastronomie mit einer harten Bruchlandung beendet. Denn gerade bei einem solchen Scheitern muss ich am Ende für mich eingestehen, dass ich persönlich für die Schwere der Aufgabe, mit besonderem Blick durch die wirtschaftlichen Krisen, nicht stark genug war.“
Seine Berechtigung zum Weiterführen des Standorts sei nicht mehr gegeben, sagt Blume. Und fügt zuletzt hinzu: „Wie man im Pott so schön sagt: Wenn die Buchse schon unten ist, musste auch Arsch zeigen.“
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