Die Stadt Dortmund will den Grundsteuerhebesatz erhöhen. Von derzeit 610 Prozent soll er auf 795 Prozent steigen. Die Stadtverwaltung um Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) schlägt vor, dass der Grundsteuerhebesatz einheitlich bleiben soll. Über den Vorschlag entscheidet der Stadtrat Dortmund im Dezember.
Entscheidet der sich für eine Differenzierung, würden die Hebesätze für Wohngebäude bei 621 Prozent liegen und für Gewerbe bei 1252 Prozent. Die Stadtverwaltung will wegen rechtlicher Bedenken aber nicht unterscheiden und schlägt einen einheitlichen Hebesatz von 795 Prozent vor. Für Einfamilien- und Zweifamilienhausbesitzer würde das bedeuten, dass ihre Grundsteuer erheblich steigen würde.
Neue Zahlen vom Verband Wohneigentum zeigen nun, wie stark sich ein differenzierter Hebesatz auf die Grundsteuerlast von Hausbesitzern und Mietern auswirken würde. Der Verband hat auf der Grundlage von Zahlen des Finanzministeriums NRW ausgerechnet, wie stark die Grundsteuerlast für Wohngrundstücke gegenüber Nicht-Wohngrundstücken in ganz Nordrhein-Westfalen steigen würde.
Grundsteuerlast für Wohnen steigt um 19 Prozent
Die Berechnungen des Verbands zeigen: Im Vergleich zur eingenommenen Grundsteuer der Kommunen in NRW im Jahr 2024 würden Wohngrundstücke um 19 Prozent stärker belastet werden, während Nichtwohngrundstücke um 31 Prozent entlastet würden. Die Kommunen in NRW nehmen derzeit rund vier Milliarden Euro an Grundsteuern ein. Derzeit machen die Steuern aus Wohngrundstücken 61,6 Prozent des gesamten Grundsteueraufkommens aus, 38,4 Prozent aus Nicht-Wohngrundstücken.
Der Verband Wohneigentum hat nun ausgerechnet, dass Hausbesitzer und Mieter in NRW im Jahr 2025 vermutlich rund 479 Millionen Euro mehr zur Grundsteuer beitragen werden, also 19 Prozent mehr als 2024. Um dieselbe Summe würden dann Nicht-Wohngrundstücke, also Gewerbeimmobilien, entlastet, ein Minus von 31 Prozent. Die Zahlen verdeutlichen, dass das Gefühl vieler Bürger künftig eine Mehrbelastung bei der Grundsteuer zu haben, stimmt.
Besonders Einfamilienhäuser in NRW tragen bald eine größere Last an Grundsteuern in NRW. Insgesamt 385 Millionen Euro der Verschiebung entfallen auf diese Wohngrundstücke. Stärker werden auch Mietwohngrundstücke, damit auch die Mieter und Wohneigentum belastet, mit jeweils 55 beziehungsweise 41 Millionen Euro mehr an Grundsteuerlast.
Lastverschiebung in Dortmund „dramatisch“
Jan Koch vom Verband Wohneigentum teilte unserer Redaktion mit, dass die Berechnungen auch zeigen, „dass der Nutzung getrennter Hebesätze gerade in Dortmund eine große Bedeutung zukäme. Denn die Lastverschiebung fällt hier im Landesvergleich besonders dramatisch aus.“
Die Mehrbelastung bei Wohngrundstücken liege den Zahlen nach bei 28 Prozent. Zum Vergleich: Im Vergleich zum gesamten Grundsteueraufkommen in NRW würde die Verschiebung bei 19 Prozent liegen. Koch warnt deshalb die Stadt Dortmund und den Stadtrat vor einem einheitlich erhöhten Grundsteuerhebesatz: „Damit würde sich Dortmund also in die Top 50 der 396 NRW-Kommunen einreihen.“

Die Berechnungsgrundlage für die Aussage vom Verband Wohneigentum ist der Unterschied zwischen den Hebesätzen. Bei einer Differenzierung von Wohn- und Nicht-Wohngrundstücken würden Hauseigentümer den Grundsteuermessbetrag nur mit einem Hebesatz von 621 Prozent multiplizieren müssen. Der einheitliche Hebesatz für alle Grundstücke von 795 Prozent liegt 28 Prozent über diesen 621 Prozent.
Alte Immobilien besonders betroffen
Detlev Lachmann, Vorsitzender des Verbandes Wohneigentum in Dortmund, vertritt rund 12.500 Mitgliedsfamilien. Er warnt: „Gerade Eigentümer und Mieter von alten Immobilien trifft die Grundsteuerreform doppelt und dreifach. Denn bei älteren Gebäuden treten ohnehin die stärksten Bewertungssprünge auf.“ Denn diese haben vor der Grundsteuerreform am meisten von den veralteten Einheitswerten profitiert.
Auch die in NRW sehr große Lastverschiebung für Einfamilienhäuser dürfte Dortmund hart treffen, warnt Lachmann: „Extreme Sprünge lassen sich mit den getrennten Hebesätzen zwar nicht verhindern“. Er empfiehlt dem Stadtrat, sich für differenzierte Hebesätze zu entscheiden, „damit wird zumindest der kollektive Anstieg abgefedert.“ Auch auf Mieter kommen dann wieder höhere Nebenkosten zu, da Hauseigentümer die Grundsteuer auf die Mieter umlegen können.
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