Wer Mehrweg will, kann Mehrweg haben. Und Schilder müssen auf das Angebot hinweisen. Eigentlich ist das Gesetz, das seit 1. Januar 2023 in Kraft ist, ganz simpel. Eine Stichprobe ergibt nun aber: In Dortmund halten sich viele Gastro-Betriebe nicht an die Vorgaben.
17 Restaurants, Imbisse und Bäckereien haben die Tester der Verbraucherzentrale in Dortmund besucht. Das ernüchternde Ergebnis: „Kein Betrieb setze die Vorgaben des seit Januar 2023 gültigen Verpackungsgesetzes vollständig um und machen es Verbraucherinnen und Verbrauchern leicht, Mehrwegverpackungen zu nutzen.“
Maßnahme gegen Plastik-Flut
Seit Anfang 2023 müssen alle Gastronomiebetriebe neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anbieten. So soll die Plastik-Flut eingedämmt werden. Wohlgemerkt: Die Einwegverpackung ist nicht verboten. Es muss aber erstens eine Alternative zu ihr angeboten werden. Zweitens gehört zum Gesetz auch eine Informationspflicht.
Soll heißen: Es muss am oder im Laden deutlich sichtbare Hinweise auf eine mögliche Mehrwertnutzung geben. Ausgenommen sind nur kleine Betriebe, die maximal 80 Quadratmeter groß sind und maximal fünf Mitarbeiter haben. Doch selbst sie sind in der Pflicht, wie die Verbraucherzentrale erinnert.
Keine Hinweise, kein Mehrweg
„Auch sie müssen Speisen und Getränke in Mehrwegbehältnisse abfüllen, die die Kunden selbst mitbringen“, erklärt Umweltberaterin Kerstin Ramsauer. Sie muss nach dem Test allerdings ernüchtert feststellen: „Unsere Ergebnisse zeigen, dass die Umsetzung auch sechs Monate nach Inkrafttreten der Regelungen nicht funktioniert.“
Von den 17 in Dortmund besuchten Betrieben habe kein Betrieb ein eigenes Mehrwegsystem gehabt oder sei Teil eines Poolsystems - etwa von Recup, Fair Cup oder Revelo. „Auch bei Läden und Filialen, die eindeutig größer als 80 Quadratmeter sind, war in Sachen Mehrweg kein Angebot und kein Hinweis zu finden“, ärgert man sich bei der Verbraucherzentrale. Hinweisschilder habe es in keinem Laden, in keiner Filiale gegeben.
Mitgebrachter Becher? Kein Problem
Immerhin ein positiver Aspekt habe sich gezeigt: „In 16 Läden war das Abfüllen in eigene Behälter problemlos möglich.“ Nur in einem Fall sei das nicht möglich gewesen. Kritik hat von Umweltberaterin Ramsauer allerdings auch am Gesetz an sich.
Sie kritisiert, dass sich das neue Gebot nur auf Einwegkunststoffgefäße bezieht und nicht auf alle Einwegmaterialien. Wer lediglich in Aluminium- oder Papp-Einweg abfüllt, muss nichts ändern. Dennoch sei die gesetzliche Vorgabe „ein erster Schritt“.
In anderen Städten in NRW fiel der Test übrigens deutlich positiver aus als in Dortmund. Landesweit besuchten die Verbraucherzentralen-Tester rund 400 Betriebe. Etwa die Hälfte hatte Mehrwegsysteme im Angebot. Selbst ein Drittel der kleineren, nicht verpflichteten Läden habe wiederbenutzbares Geschirr gehabt.
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