Die Corona-Schutzverordnung ist zum 28.2.2023 ausgelaufen. Um weiterhin möglichst wenig Patienten in den Krankenhäusern mit dem Virus zu infizieren, gelten in Krankenhäusern aber auch noch vereinzelte Schutzmaßnahmen gemäß geltenden Bundesgesetzen. Diese treten ab dem 1. März in Kraft.
Darauf weist das Klinikum Westfalen hin, das in Dortmund die Knappschaftskrankenhäuser in Brackel und Lütgendortmund betreibt. Demnach gilt die FFP2-Maskenpflicht dann nur noch für Besucher und ambulante Patienten. Mitarbeiter und stationäre Patienten sind von der Maskenpflicht ab März befreit.
Auch bei den Corona-Test-Regelungen gibt es Änderungen. So können Besucher das Klinikum Westfalen dann ohne Corona-Test betreten. „Lediglich stationäre Patienten werden nach der Aufnahme von dem Pflegepersonal auf der Station auf das Corona-Virus getestet“, heißt es von der Pressestelle des Krankenhauses.
Johannes Hospital
Auch im Johannes-Hospital werden die Regeln umgesetzt. Zusätzlich werde am 1. März besprochen, ob auf besonderen Stationen wie der Intensivstation die Maskenpflicht für Mitarbeiter bestehen bleiben könnte, heißt es von dort.
Auch für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen fällt die Maskenpflicht ab dem 1. März.
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