
Muss man in einer Demokratie nicht auch als verquer empfundene Meinungen tolerieren? Über diese Frage lässt sich mit Blick auf den geplanten Vortrag des Publizisten Daniele Ganser trefflich streiten. Genauso wie über die Frage, ob man gerade bei städtischen Veranstaltungsräumen - und dazu gehören auch die Westfalenhallen - besondere Sensibilität zeigen muss, wen man dort auftreten lässt.
Bei der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gegen die Absage der Ganser-Veranstaltung durch die Westfalenhalle waren diese Aspekte aber offensichtlich nur ein Randaspekt. Die Richter argumentieren grundsätzlich.
Der Widmungszweck der Westfalenhallen sei auf „Veranstaltungen aller Art“ ausgerichtet. Und die Ganser-Veranstaltung bewege sich im Rahmen dieses Widmungszwecks, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Eine Nutzung im Rahmen der Widmung könne nur verweigert werden, „wenn sie nicht im Rahmen des geltenden Rechts einschließlich des Strafrechts erfolgen würde.“
Diese Argumentation ist ebenso bemerkenswert wie bedenklich. Denn danach dürften politische oder andere Bedenken bei der Bewertung von Veranstaltungen keine Rolle mehr spielen. Spinnt man die Logik weiter, könnte sogar ein NPD-Parteitag in der Westfalenhalle stattfinden. Auch das wäre eine „Veranstaltung aller Art“ und die Partei ist schließlich nicht verboten. Man darf gespannt auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sein.
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