Dicker Dören in Waltrop: Nächster Schritt in Richtung Industriegebiet

© Meike Holz (Archiv)

Dicker Dören in Waltrop: Nächster Schritt in Richtung Industriegebiet

rnAreal für Fahrzeugbauer Langendorf

Waltrop will dringend einen neuen Standort für Fahrzeugbauer Langendorf schaffen, den Dortmunder Nachbarn ist das geplante Industriegebiet „Dicker Dören“ ein Dorn im Auge. Aber: Die Planung schreitet voran.

Waltrop, Dortmund

, 01.12.2021, 19:30 Uhr / Lesedauer: 1 min

Einen Schritt weiter ist jetzt die Planung zum Industrie- und Gewerbeareal „Im Dicken Dören“ auf Waltroper Gebiet nahe der Stadtgrenze zu Dortmund: Der Rats-Fachausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dass die Änderung zum Flächennutzungsplan (FNP) für den Bereich „Im Dicken Dören“ öffentlich ausgelegt wird - der Stadtrat wird das am 2.12. aller Voraussicht nach beschließen. Sprich: Dann können die Bürger das Paket an Plänen, Unterlagen und Gutachten zu dem Vorhaben einsehen und Anmerkungen und Kritik äußern.

Neuer Standort für Waltroper Fahrzeugbauer

Zunächst musste der Regionalplan geändert werden, denn auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche soll künftig ein „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen“ entstehen. Fahrzeugbauer Langendorf, wichtiger Arbeitgeber in Waltrop, soll dorthin umziehen, denn am jetzigen Standort ist es zu eng geworden. Dazu muss im nächsten Schritt der Flächennutzungsplan geändert, dann der Bebauungsplan beschlossen werden – darin wird die Planung detaillierter beschrieben. Während es Waltrop ein dringendes Anliegen ist, das Ganze zügig in trockene Tücher zu bringen, sind die Nachbarn in Dortmund und speziell im Stadtteil Groppenbruch nicht besonders erbaut, denn die Fläche liegt in der Nähe ihrer Häuser.

Das weitere Vorgehen: Die Offenlage der Flächennutzungsplan-Änderung ist – nach einem entsprechenden Ratsbeschluss – für den Zeitraum 14.12. bis 24. 1.2022 geplant, im März könnte dann die FNP-Änderung beschlossen und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt werden, gleichzeitig die Offenlage des Bebauungsplans beschlossen werden.

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