Fahrverbote werden je nach Prüfung aufgehoben, bereits gezahlte Bußgelder will die Stadt aber nicht zurückerstatten. © pa/obs/HUK-COBURG

„Gnaden-Entscheidung“

Debakel um Bußgeldkatalog: Dortmund gibt eingezogene Führerscheine zurück

Das Debakel um den neuen Bußgeldkatalog ist die Chance für erwischte Temposünder in Dortmund, den Führerschein nicht abgeben zu müssen. Aber Pech für die, die bereits ein Bußgeld gezahlt haben.

Dortmund

, 24.07.2020 / Lesedauer: 3 min

Der Bußgeldkatalog zur neuen Straßenverkehrsordnung sollte eigentlich Raser schärfer bestrafen. Doch ein Formfehler in der umstrittenen Novelle schützt sie nun nachträglich vor einem Fahrverbot; denn die am 28. April 2020 in Kraft getretene Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung ist ungültig: In der Eingangsformel der Verordnung wurde die Rechtsgrundlage für die neuen Fahrverbote nicht genannt.

Für die Stadt Dortmund bedeutet das: Sie muss sämtliche noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen und zukünftigen Bußgeldverfahren nach der Rechtsgrundlage vor dem 28. April 2020 bescheiden und dafür rund 4000 laufende Bußgeldverfahren noch einmal per Hand prüfen. Bei den reinen Verwarnungsgeldverfahren sind es sogar 18.500, die vom Wechsel der Bußgeldkataloge betroffen seien, teilte die Stadt auf Anfrage mit.

Über 500 Fahrverbote im Mai in Dortmund verhängt

Weil die betroffenen Auto- und Motorradfahrer erst schriftlich angehört werden mussten und die Stadt eine Auskunft beim Fahreignungsregister einholen musste, so Stadtsprecher Christian Schön, wurden die ersten Bußgeldbescheide nach den neuen, ohnehin umstrittenen Vorschriften, erst Ende Mai erlassen.

215 Fahrverbote wurden im Mai (116 im Mai 2019) angeordnet, im Juni waren es 506 (380 im Juni 2019) - eine ordentliche Steigerung. Allerdings fallen darunter nicht nur Geschwindigkeitsvergehen, sondern auch Führerscheinentzug aufgrund von Alkohol oder Drogenkonsum am Steuer, Unfallflucht, Rotlichtverstößen oder dem Erreichen der Maximalpunktzahl von acht Zählern im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg.

„Gnaden-Entscheidung“

Wer auf Grundlage des ungültigen Bußgeldkatalogs wegen zu schnellen Fahrens den Führerschein abgeben sollte, darf nun hoffen. Weil ein Fahrverbot zu sehr in die damit verbundenen Grundrechte eingreife, prüfe die Bezirksregierung Arnsberg das verhängte Fahrverbot im Rahmen einer „Gnaden-Entscheidung“, kündigt die Stadt an. Es sei davon auszugehen, dass die Fahrverbote von dort aufgehoben würden. Danach erfolge umgehend eine Information der Betroffenen durch die Bußgeldstelle der Stadt Dortmund.

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Zwölf zwischenzeitlich in Verwahrung gegebene Führerscheine würden bereits jetzt zurückgesandt. Diese Führerscheine wurden gleich nach Anordnung des Fahrverbots der Behörde ausgehändigt. In der Regel wird eine Frist von vier Monaten eingeräumt, um den Führerschein abzugeben.

Wer bereits bezahlt hat, hat das Nachsehen

Auch seit dem 28. April ergangene Bußgeldbescheide, die noch nicht rechtskräftig sind, wurden laut Stadtsprecher Christian Schön inzwischen zurückgenommen und korrigiert neu erlassen. Wer sein Bußgeld aber schon bezahlt und damit akzeptiert hat, hat das Nachsehen. Er soll leer ausgehen. Christian Schön: „Eine Rücknahme von rechtskräftigen Bußgeldbescheiden ist nicht möglich.“

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Auch bereits gezahlte Verwarnungsgelder könnten nach einem Erlass vom 13. Juli nicht erstattet beziehungsweise zurückgezahlt werden. Bei Verwarnungsgeldverfahren, die noch nicht bezahlt und damit noch nicht abgeschlossen seien, erfolge eine neue Anhörung nach der bis zum 27. April 2020 geltenden Rechtslage, erläutert der Stadtsprecher. Die Länder hätten sich zusammen mit dem Bundesverkehrsminister auf dieses Verfahren geeinigt.

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Verkehrsanwalt widerspricht

Der renommierte Dortmunder Anwalt für Verkehrsrecht, Alfons Becker, hat „erhebliche Bedenken“, ob die unterschiedliche Behandlung von Fahrverboten und Bußgeldbescheiden auf Grundlage „einer offensichtlich verfassungswidrigen Änderung“ des Bußgeldkataloges einer rechtlichen Überprüfung standhält. „Ich sag mal: Nein.“ Dass die Stadt die unberechtigt erbrachten Bußgeldzahlungen behalten wolle, sagt Becker, „halte ich für mutig“.

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