Anklage verlesen

Prozess gegen einen Dortmunder Frauenarzt geht weiter

Ein Frauenarzt steht weiter vor Gericht, weil er Patientinnen gefilmt und missbraucht haben soll. Anders als die Verteidiger sieht der Richter einige Vorwürfe nicht als verjährt an. Vorerst.

Dortmund

, 12.09.2018 / Lesedauer: 3 min

Der Angeklagte zwischen seinen Verteidigern Oliver Allesch (vorne) und Clemens Louis. © Martin von Braunschweig

Was die Staatsanwaltschaft dem heute 57-jährigen Mediziner vorwirft, ist seit 2014 bekannt. Mindestens 58 Patientinnen soll der Frauenarzt heimlich in seiner Praxis gefilmt haben.

Die Aufnahmen fertigte er angeblich mit einer am Untersuchungsstuhl angebrachten Kamera an. Eine weitere soll in einem Kugelschreiber versteckt gewesen sein, den der Gynäkologe stets in der Brusttasche seines Kittels trug.

50-maliger sexueller Missbrauch

Von diesen 58 gefilmten Untersuchungen hält die Staatsanwaltschaft 50 für absolut unnötig und unsinnig. Die Handlungen des Mediziners könnten in diesen Fällen deshalb nur einem Zweck dienen, nämlich der sexuellen Erregung des Arztes. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet deshalb auf 50-maligen sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Arzt-Patienten-Verhältnisses.

Der 57-Jährige will sich auf Anraten seiner Verteidiger Oliver Allesch und Clemens Louis vorerst nicht zu der Anklageschrift äußern. "Wir behalten uns das aber ausdrücklich vor", sagte Anwalt Louis. Am nächsten Verhandlungstag soll zunächst ein sogenanntes Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Patientinnen-Vertretung und Verteidigung geführt werden. Dabei wollen alle Seiten schauen, ob es zu einer Verständigung und damit einer Abkürzung des Verfahrens kommen kann.

Verteidiger: „Unser Ziel ist ein Freispruch.“

Die Chancen dafür stehen allerdings nicht besonders gut. Verteidiger Louis sagte auch am Mittwoch am Rande des Verfahrens: "Unser Ziel ist ein Freispruch." Schon zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche hatten die Verteidiger für Aufsehen gesorgt, als sie beantragten, das Verfahren hinsichtlich der Filmaufnahmen und der damit verbundenen möglichen Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Patientinnen abzutrennen und einzustellen.

Allesch und Louis halten diese Vorwürfe für bereits verjährt. Spätestens seit Dezember 2017 dürften sie nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Ende September sollen die ersten Zeugen vernommen werden

Inhaltlich wollten die Richter zu dem Antrag am Mittwoch noch keine Stellung nehmen. Sie lehnten eine Teileinstellung des Verfahrens noch vor Verlesung der Anklageschrift jedoch ab. "Eine Entscheidung über die Verjährung hat die Kammer im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung zu treffen", sagte der Vorsitzende Richter Ulf Pennig.

Im Anschluss an das Rechtsgespräch sollen Ende September die ersten Zeugen vernommen werden. Höchstwahrscheinlich handelt es sich dabei noch nicht um betroffene Frauen, sondern um Polizeibeamte, die die Praxis des Frauenarztes Ende 2011 durchsucht hatten.