Haus- und Grundstücksbesitzer müssen sich um die Dichtigkeit ihrer Abwasserleitungen kümmern. In Huckarde hat sich eine Hausbesitzerin nicht darum gekümmert. Ihre Abwasserleitung wurde undicht, unterspülte die Huckarder Straße und es entstand ein Tagesbruch.
Die Reparatur würde eine hohe vierstellige Summe kosten. Wenn sie es nicht tut, könnte sogar ein Bußgeld von 50.000 Euro drohen. Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen.
„Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen“? Nie gehört. Wo kommt die denn jetzt her?
Die „Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen“ ist gar nicht so neu. Sie trat am 9. November 2013 in Kraft und ersetzte die „Selbstüberwachungsverordnung Kanal“ von 1995.
Sie sieht kurz gesagt vor, dass die Inhaber des Anschlusses dazu verpflichtet sind, dessen Funktionsfähigkeit zum Beispiel durch eine Prüfung zu gewährleisten.
Bis wann muss so eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden?
Die Verordnung von 2013 sah vor, dass Abwasseranschlüsse bis zum 31. Dezember 2020 durchgeführt werden mussten, bei Häusern in Wasserschutz-Gebieten sogar schon bis 2015. Wer das noch nicht gemacht hat, sollte handeln. Wer die Prüfung durchführen lässt, hat erstmal Ruhe: Eine Wiederholungsprüfung ist erst 30 Jahre nach der Erstprüfung erforderlich.
Was für einen Sinn ergibt diese Dichtigkeitsprüfung von Rohren, die tief in der Erde verlaufen?
Das Leitungssystem muss dicht sein, um eine Verunreinigung von Erdreich und Grundwasser durch austretendes Schmutzwasser zu verhindern. Es dient also dem Umweltschutz.
Durch das Eindringen von sauberem Wasser in schadhafte Rohrsysteme gelangt mehr Wasser in die Kläranlagen. Außerdem werden so unnötige Kosten bei der Reinigung des Abwassers erzeugt. Die muss am Ende der Steuerzahler tragen.
Und wie überprüft man die Dichtigkeit der Rohre?
Das machen speziell ausgerüstete, sogenannte sachkundige Rohrreinigungsunternehmen. Gemäß der „Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund“ tragen die Grundstückseigentümer die Kosten für die Prüfung und eine eventuelle die Herstellung und Erneuerung der Anschlussleitungen. Sachkundig im Sinne der Verordnung ist, wer durch die zuständige Handwerkskammer anerkannt wurde.
Wenn es eine Undichtigkeit gibt, wie viel Zeit habe ich dann für eine Reparatur?
Dazu gibt es momentan noch zwei sich widersprechende Regeln. Die Sanierungsfrist ist abhängig vom jeweiligen Schaden, es ist aber nicht eindeutig festgelegt, was ein „großer Schaden“ ist.
Die „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ legt fest, dass „große Schäden“ kurzfristig saniert werden müssen.
Der „Bildreferenzkatalog Private Abwasserleitungen“ des Landesumweltministeriums sieht allerdings für große Schäden eine Frist von sechs Monaten vor. Wie viel Zeit Hausbesitzer tatsächlich haben, müssen sie also mit der Stadtverwaltung klären.

Was genau wird bei einer Dichtigkeitsprüfung gemacht?
Bei einer Dichtigkeitsprüfung werden Grundleitungen im Haus, Kanal- oder Leitungsabschnitte, Rohrverbindungen und Schächte überprüft. Dafür gibt es zwei Verfahren.
Das erste ist die Wasserdruckprüfung: Dabei wird 30 Minuten lang Wasser durch den Kanal geleitet. Der Wasserdruck muss während der Prüfungszeit ständig aufrechterhalten bleiben.
Mit dem zweiten Verfahren wird der Luftdruck geprüft: Der zu untersuchende Kanal wird so lange mit Luft gefüllt, bis der Prüfdruck etwa zehn Prozent über dem Atmosphärendruck liegt. Der Kanal gilt als dicht, wenn der Druckverlust in einem festgelegten Bereich liegt.
Was kostet eine Dichtigkeitsprüfung?
Die Kosten für die Dichtheitsprüfung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Das sind: die Länge und Beschaffenheit des privaten Abwasserkanals, die Prüfmethode und der beauftragte Sachkundige. Die Kosten können deshalb zwischen 20 und 100 Euro pro untersuchtem Meter betragen.
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