Vielleicht wäre das Fahrzeug den Anwohnerinnen und Anwohnern gar nicht aufgefallen. Doch es steht an einer Straße, in der die Parkmöglichkeiten ohnehin rar sind. Ein Auto, das dort parkt und monatelang nicht bewegt wird, fällt in solch einem Fall schon auf.
Ob es wirklich schon Monate sind, die der rote Dacia an der Ramhofstraße zugebracht hat, lässt sich auf den ersten Blick nicht sagen. Das „Grünzeug“, das an der Fahrerseite in die Höhe schießt, deutet aber darauf hin, dass der Wagen lange nicht bewegt wurde. Anwohner der Ramhofstraße wundern sich über das Auto, das zudem noch gegen die Fahrtrichtung geparkt ist. Angemeldet ist es indes offenbar noch. Die TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen ist bis August 2023 gültig.

Regelung nur für Anhänger
Ein Blick ins Innere zeigt: Der Wagen ist vollgepackt, wie für einen Umzug. Ein Zettel, mit irgendeinem Hinweis auf die Fahrerin oder den Fahrer, ist allerdings nicht zu sehen. Anwohner sowie Userinnen und User auf Facebook spekulieren inzwischen, was der Grund für den Dauerparker sein könnte – und ärgern sich über den seit Langem zugestellten Parkplatz.
Doch was kann man in solchen Fällen tun? Ist die Stadt Dortmund zuständig? Schließlich steht das Fahrzeug im öffentlichen Raum.
„Die Verkehrsüberwachung kontrolliert grundsätzlich nicht, wie lange ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum steht. Für die meisten Fahrzeuge ist dies auch nicht mit Vorgaben geregelt. Wichtig ist erst einmal nur, dass es sich um ein zugelassenes Fahrzeug handelt“, erklärt jedoch Stadt-Pressesprecher Christian Schön.
Lediglich für Anhänger gelten besondere Regeln. Hier seien die Parkzeiten im öffentlichen Raum begrenzt. 14 Tage dürfe ein Anhänger an derselben Stelle stehen und müsse vor einem erneuten Abstellen in Gebrauch gewesen sein, so der Stadt-Pressesprecher.
Verwarnungsgeld
Für eines könnte die Fahrerin oder der Fahrer des roten Dacia allerdings belangt werden: „Das Parken entgegen der Fahrtrichtung ist grundsätzlich verboten. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wird bei einer Kontrolle ein Fahrzeug mit diesem geringfügigen Verstoß festgestellt, kann der Verstoß gemäß Tatbestandskatalog zur Straßenverkehrsordnung mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro geahndet werden“, sagt Christian Schön.
Das Ordnungsamt werde jedoch, was die Länge des Abstellens eines Pkw angehe, nicht tätig. Die Anwohner der Ramhofstraße werden sich also gedulden müssen, bis die Fahrerin oder der Fahrer das Fahrzeug selbst von der Stelle bewegt – oder es bewegen lässt.
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