Der zuletzt wegen Hunderter vorgetäuschter Corona-Impfungen verurteilte Arzt (67) hat Revision eingelegt. Das bestätigte Gerichtssprecherin Kaja Kovacs. Die von dem Mediziner sinngemäß als Akte der Menschlichkeit verteidigten Scheinimpfungen in seiner Praxis im Recklinghäuser Paulusviertel werden damit demnächst zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH).
Die 12. Strafkammer am Bochumer Landgericht hatte am 29. Juni für 207 Fälle von nachweislich ohne tatsächliche Impfung ausgestellten Corona-Impfnachweisen zwei Jahre und zehn Monate Haft verhängt.
Die von der Verteidigung und auch dem Arzt selbst angeführten Rechtfertigungen beurteilte das Gericht unterm Strich als juristisch irrelevant.
„Er hat geglaubt, über dem Gesetz zu stehen, hat geglaubt, dass Normen für ihn nicht gelten“, hieß es im Urteil. Der Mediziner hatte in der Schlussphase des Prozesses erklärt, er habe sich als Arzt am Wohl und der Not seiner Patienten ausgerichtet, sehe sich nun zu Unrecht kriminalisiert, weil er lediglich „Menschen geholfen habe“. Letztlich zahle er den Preis für „die Verteidigung der Menschlichkeit“.
Abgestritten hat der 67-Jährige, der bis zu seiner Festnahme im Mai 2022 in Dortmund-Oespel gewohnt hat, systematisches Scheinimpfen in seiner Praxis nie. Im Gegenteil: Er hatte bewusstes Nicht-Impfen und trotzdem Bescheinigen sogar erst unter Tränen eingeräumt und als unentschuldbaren Fehler hingestellt.
Dann aber eine Rolle rückwärts gemacht – sein Geständnis wieder zurückgezogen.
Druck auf Ungeimpfte?
Mit dem Einstieg eines bekennend impfkritischen Anwalts hatte sich der Verteidigungskurs radikal verändert.
Im Prozess war vonseiten der Verteidigung verstärkt versucht worden, Debatten um den generellen Nutzen der Corona-Impfung, angeblich unzumutbare Druckausübung auf Ungeimpfte und den Grad der durch diese ausgehende Ansteckungsgefahren anzustoßen. In Serie wurden Teile des Gerichts zudem als befangen abgelehnt.
Mitangeklagte revidiert ihre Angaben
Die Verhandlung gegen den Arzt und seine wegen Beihilfe angeklagte Ehefrau aus Herten geht ab Ende Juli weiter.
207 von insgesamt knapp 600 Fällen waren für das Teil-Urteil abgetrennt worden. Die 57-jährige Frau hat – genau wie zuvor schon der Mediziner – ihre teilgeständigen Angaben zwischenzeitlich auch zurückgezogen.

Der BGH beginnt die Revisionsprüfung in einigen Wochen nach Erhalt des schriftlichen Bochumer Urteils, darauf folgenden Begründungen sowie Stellungnahmen.
Im Mittelpunkt der rechtlichen Überprüfung dürften vor allem die vorgetragenen Rechtfertigungsthesen der Verteidigung (Notwehr, Nothilfe) stehen. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich frühestens Ende 2023 zu rechnen.
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