In einem Seniorenheim im Dortmunder Westen hat sich erneut das Coronavirus ausgebreitet.

© Beate Dönnewald (Archiv)

Corona-Ausbruch im Seniorenheim: Zehn Infizierte, zwei Verstorbene

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In einem Dortmunder Seniorenheim haben sich zehn Bewohner und Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert. Zwei Wohnbereiche sind betroffen. Zwei Personen sind mittlerweile verstorben.

Lütgendortmund

, 01.12.2021, 12:13 Uhr / Lesedauer: 2 min

So dramatisch wie im November 2020 sind die Zahlen diesmal nicht: Damals hatten sich 64 Bewohner und Mitarbeiter eines Seniorenheims im Dortmunder Westen mit dem Coronavirus infiziert.

Aktuell sind es zehn Personen im Seniorenzentrum Am Volksgarten in Lütgendortmund, die positiv getestet wurden. „Am 13.11.2021 gab es eine erste positive Testung“, schreibt eine Sprecherin der Alloheim Senioren-Residenzen auf Anfrage dieser Redaktion. Der Ausbruch beschränke sich bislang auf zwei Wohnbereiche.

Betroffen seien vier Bewohner und sechs Mitarbeiter. Besonders tragisch: Zwei Personen sind bereits verstorben. Eine weitere werde aktuell in einer Klinik behandelt, so die Alloheim-Sprecherin.

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Auf die Frage, ob die Infizierten vollständig (inklusive Booster) geimpft seien, antwortet die Sprecherin: „Unter den Betroffenen gibt es auch zweifach geimpfte, so dass man hier von Impfdurchbrüchen sprechen kann.“

Welche Folgen hat nun der neuerliche Corona-Ausbruch? „In Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt wird ein umfassendes Hygiene- und Quarantänekonzept umgesetzt“, so die Sprecherin der Alloheim Senioren-Residenzen.

Regelmäßige Schnelltests für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher

Generell gelte: „Besuche sind in unserer Residenz ausschließlich im Rahmen des behördlich genehmigten Besuchskonzeptes möglich.“ Zudem würden die Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt. „Unser unternehmensweites Corona-Schutzkonzept umfasst darüber hinaus entsprechend der Landesvorgaben regelmäßige Schnelltests für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher.“

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Besuchs- und Testtermine für Besucher sollten mindestens einen Tag vorher telefonisch in der Verwaltung vereinbart werden, so die Sprecherin. „Es gibt aktuell festgelegte Besuchs- und Testzeiten.“

Bei allen Personen werde vor jedem Besuch ein Corona-Schnelltest durchgeführt. „Nur mit einem negativen Testergebnis können die Bewohner besucht werden.“ Alternativ könnten Besucher gemäß den Vorgaben des Bundeslandes ein offizielles, negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen, so die Sprecherin. „Ergebnisse von selbst durchgeführten Schnelltests berechtigen nicht zum Besuch der Einrichtung.“

Nicht geimpfte Besucher müssen FFP2-Maske tragen

Das Betreten der Einrichtung erfolge ausschließlich über den Haupteingang. Nicht geimpfte Besucher müssten eine FFP2-Maske tragen, bei geimpften und genesenen reiche eine OP-Maske.

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Zudem müssten Besucher die hygienische Händedesinfektion beim Betreten der Einrichtung beachten sowie ein Besucher-Screening (Ausfüllen eines Formulars) inklusive Temperaturmessung durchführen. „Unsere Besucher werden in der Einrichtung durch Aushänge über die aktuellen Hygienevorgaben informiert.“