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Clan-Verfahren: Gericht entscheidet, ob gehackte Chats Beweise sein dürfen
Miri-Clan
Die Polizei Dortmund hat ranghohe Clan-Mitglieder festgenommen, nachdem ein verschlüsselter Chat-Dienst geknackt wurde. Ein Gericht hat jetzt entschieden, ob die Daten überhaupt nutzbar sind.
Die Festnahmen von ranghohen Mitgliedern des sogenannten Miri-Clans gehören zu den größten Erfolgen der Dortmunder Strafverfolgung der jüngeren Vergangenheit. Acht Personen sind seit Ende Juni festgenommen worden, nachdem die Ermittler Einblick in ihre Handys bekamen.
Französische und belgische Behörden hatten zuvor die Verschlüsselung des Dienstes „Encrochat“, der als „Whatsapp für Kriminelle“ galt, überwinden können. Europaweit hat es daraufhin hunderte Verhaftungen gegeben.
„Konkrete Hinweise auf schwere Straftaten“
Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat nun entschieden, ob diese gehackten Daten überhaupt in deutschen Strafverfahren verwertet werden dürfen. „Aus den Daten ergeben sich konkrete Hinweise auf schwere Straftaten, die von in Deutschland ansässigen Personen begangen wurden“, so Dr. Michael Börsch: „Dem müssen die deutschen Strafverfolgungsbehörden nachgehen.“
Dem Tatvorwurf derart schwerer Straftaten stehe kein Verwertungsverbot entgegen, heißt es: „Weder nach deutschem Recht noch nach den europäischen Regelungen für grenzüberschreitende Ermittlungshandlungen.“ Demnach dürfen die „gewonnenen“ Daten als Beweise zugelassen werden.
Im Dortmunder Miri-Komplex sind etwa Fotos von großen Kokainblöcken verschickt worden, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eindeutige Beweise für bandenmäßigen Handel darstellen.
Kevin Kindel, geboren 1991 in Dortmund, seit 2009 als Journalist tätig, hat in Bremen und in Schweden Journalistik und Kommunikation studiert.
