Cityring-Chef will mehr Videoüberwachung in Dortmund „Wenn man in die Innenstadt geht, sollte man sich sicher fühlen“

Cityring-Chef will mehr Videoüberwachung: „Man soll sich sicher fühlen“
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Tobias Heitmann denkt an den Fall aus seinem eigenen Geschäft. Eine nächtliche Sachbeschädigung habe es gegeben in der Galerie Zimmermann & Heitmann an der Wißstraße neben dem Hansaplatz. „Ich habe der Polizei den Täter in HD geliefert“, unterstreicht Heitmann. Und nach kurzer Zeit sei der Mann verhaftet worden. Die Videoüberwachung habe also den Ausschlag gegeben.

Der Täter sei ein Dealer gewesen, polizeilich schon bekannt. „Bei ihm wurden viel Bargeld und Drogen gefunden“, verdeutlicht Heitmann, der auch Vorsitzender des Cityrings ist, also des Zusammenschlusses der Dortmunder Innenstadt-Händler.

Im Parkhaus und in der Bahn gefilmt

In dieser Funktion hatte Heitmann am Donnerstag (11.1.) die Gelegenheit, diese Geschichte in illustrer Runde zu erzählen – und noch mehr als das: Bevor er bei der Verleihung der Auszeichnung City-Ring auf die Preisträger einging, hatte er sich in seiner Rede eine „Videoüberwachung light“ für Dortmund gewünscht.

Eben weil man erkennen müsse: Wo es Videoüberwachung gebe, passierten weniger Straftaten. „Wenn man aktuell in die Stadt fährt, wird man im Parkhaus gefilmt, in der Bahn, im Bus, im Bahnhof, in den Geschäften und sonst wo.“ Und das führe nicht zu einem Gefühl der Unsicherheit – „ganz im Gegenteil“.

„Bestimmte Bereiche“ überwachen

„Genau an diesen Orten ist die Kriminalität zurückgegangen. Sie findet nun verstärkt im öffentlichen Raum statt.“ Wobei: Die komplette Innenstadt zu filmen – das geht auch Heitmann zu weit. An einigen markanten Orten sollten seiner Meinung nach allerdings schon Videokameras hängen.

„Bestimmte Bereiche könnten überwacht werden“, überlegte Heitmann, „wie zum Beispiel der Stadtgarten, der Hellweg oder das Vorfeld am Bahnhof.“ Ihm sei bewusst, dass das ein Einschnitt in das Privatleben darstelle, auch dass es datenschutzrechtliche Bedenken geben könne, dennoch sei eine Sache „etwas aus der Zeit gefallen“.

Warum nicht für 48 Stunden gespeichert?

Wo Videoüberwachung aktuell erlaubt sei, müsse ein Polizeibeamter die Flächen live am Monitor beobachten und es dürfe nichts aufgezeichnet werden. „Warum geht man nicht einen Schritt weiter und speichert diese Daten der Videoüberwachung für zum Beispiel 48 Stunden?“

Passiere nichts, könne die Aufzeichnung nach dieser Zeit ja gelöscht werden. Aber falls es ein Verbrechen gegeben habe, könne ein Richter auf die Daten zugreifen – „und man hat einen Beweis.“ Das würde, findet Heitmann, nicht nur bei geschehenen Taten helfen. „Dieses Vorgehen würde einige Straftaten schon im Vorfeld vereiteln.“

Wichtig ist für Heitmann: „Wenn man in die Innenstadt geht, sollte man sich sicher fühlen.“

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