Am Schwurgericht ist der Prozess um den gewaltsamen Tod der 17-jährigen Carina S. aus Iserlohn fortgesetzt worden. Die Leiche der Jugendlichen war zehn Tage nach dem Verschwinden brennend in einem Naturschutzgebiet zwischen Werne und Hamm gefunden worden.
Dringend tatverdächtig ist der 27 Jahre alte Ex-Freund der Schülerin aus Derne. Im Grunde hatte nur er ein Motiv. Außerdem waren an der Leiche Kabelreste gesichert worden, die vom Grundstück des Dortmunders stammen könnten.
Kabelreste gesichert
Seit seiner Festnahme am Tag des Leichenfunds schweigt der 27-Jährige zu den Vorwürfen. Zuletzt hatten seine Verteidiger Victoria Grenz und Matthias Düllberg sogar die Offensive ergriffen und beantragt, den Lieferwagen ihres Mandanten von einem Sachverständigen begutachten zu lassen.
Angeblich ist das Fahrzeug nämlich aufgrund eines Defekts nur in der Lage, mit maximal Tempo 110 bewegt zu werden. Da viele Fahrten des Lieferwagens im fraglichen Zeitraum exakt mit Videokameras dokumentiert sind, könnten sich daraus Hinweise darauf ergeben, ob der Lieferwagen überhaupt an den jeweiligen Tatorten gewesen sein kann.
Kfz-Gutachter eingeschaltet
Inzwischen liegt eine erste Rückmeldung des Gutachters vor. Und diese fiel für den Angeklagten alles andere als positiv aus. Nicht nur, dass der Sachverständige zu dem Schluss kommt, dass der Lieferwagen durchaus Tempo 150 fahren kann. Darüber hinaus entdeckte der Experte in der Elektronik einen bisher unbekannten Fahrtenschreiber.
„Das Gerät ist auswertbar. Es wurden sämtliche Fahrten des zurückliegenden Jahres aufgezeichnet“, erklärte Oberstaatsanwalt Carsten Dombert dazu. Aktuell sind Spezialisten der Polizei damit beschäftigt, die Daten auszuwerten. Dombert: Es sieht so aus, als lägen sowohl für den Tag des Verschwindens als auch für den Tag des Leichenfunds Daten vor.
Ein Jahr aufgezeichnet
Die Experten sollen wohl schon Mitte März vor Gericht als Sachverständige vernommen werden. Auch der Kfz-Gutachter soll dann von den Richtern geladen werden. Richter Thomas Kelm stellte zwar fest: „Natürlich können die Ergebnisse auch entlastend für den Angeklagten ausfallen.“ Derzeit sehe das allerdings anders aus.
Sobald die abschließende Auswertung vorliegt, sollen die Ergebnisse den Verteidigern zugeleitet werden. Eventuell bestehe dann ja Bedarf, diese Erkenntnisse bei einem Besuch im Gefängnis mit dem Angeklagten zu besprechen, so die Richter. Aktuell sind nur noch Verhandlungstage bis Ende März vorgesehen. „Aber wie es weitergeht, hängt im Wesentlichen von dem Fahrtenschreiber ab“, sagte der Vorsitzende Richter Kelm.