Sperrzonen um Kitas, Spielplätze und Co. Karte zeigt, wo in Dortmund Kiffen verboten bleiben soll

Cannabis-Legalisierung und Sperrzonen: Wo Kiffen verboten bleiben soll
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Die Bundespolitik diskutiert über die anstehende Legalisierung von Cannabis. Ein Gesetzesentwurf liegt schon länger vor - was genau ab wann gelten wird, ist aber noch nicht sicher. Doch bekannt ist bereits: An wenigen Stellen in Innenstädten soll öffentliches Kiffen erlaubt werden.

Große Sperrzonen sind im Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition vorgesehen. Jeweils 200 Meter um Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen soll es ein öffentliches Konsumverbot geben. Und weil Schulen, Kitas, Spielplätze und Co. im innerstädtischen Bereich relativ nah beieinander liegen, ergeben sich große Zonen.

Dabei ist die Definition wichtig, was überhaupt ein Spielplatz ist. Die große Wippe auf der Kampstraße ist beispielsweise ein Wackelkandidat, dessen Kategorisierung nicht ganz offensichtlich ist.

Unstrittig ist beispielsweise die Existenz der beiden Spielplätze im Westpark, die dem aktuellen Gesetzesentwurf zufolge zusammen mit einer Schule dafür sorgen, dass nirgendwo auf dem großen Parkgelände gekifft werden darf.

Die grauen Flächen bedeuten mögliche Sperrzonen. Die Fußgängerzone in der City ist rötlich markiert:

Die Stadt Dortmund hat auf Anfrage unserer Redaktion eine Karte zur Verfügung gestellt, auf der markiert ist, was die Verwaltung als öffentliche Sportanlagen, Schulen, Kinder- und Jugendzentren oder städtische Kinderspielplätze verzeichnet hat. Die Riesen-Wippe auf der Kampstraße ist darauf beispielsweise nicht markiert.

Anhand der städtischen Angaben ergeben sich zwei riesige „Kiffer-Sperrzonen“ in den Innenstadt-Bezirken. Die eine reicht vom westlichen Ende des Unionviertels bis fast zum Ostfriedhof im Kaiserviertel und vom U-Turm bis zur B1. Die andere Zone umfasst fast die gesamte Nordstadt, vom Hafen bis zum Hoeschpark und vom Fredenbaumpark bis zum Wall.

Menschen sitzen auf einer Wiese im Dortmunder Westpark.
Im Westpark soll der Cannabis-Konsum dem aktuellen Gesetzesentwurf zufolge verboten bleiben. © Kevin Kindel

Nur ein kleiner Abschnitt im inneren Bereich der Nordstadt ist nicht von den „Schutzkreisen“ ausgefüllt. Die rund 500 Meter lange Strecke der Mallinckrodtstraße zwischen Schützen- und Münsterstraße (B54) könnte demnach eine Legalisierungs-Insel in dem Stadtbezirk werden.

Verbots-Lücken in der City

Eine der wenigen größeren Lücken, also Flächen, auf denen Erwachsene dem Gesetzesentwurf zufolge öffentlich Cannabis konsumieren dürften, befindet sich mitten in der City. Dort gibt es kaum Schulen, Spielplätze, Sportstätten oder andere Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Allerdings plant die Bundesregierung zusätzlich, dass der Konsum in Fußgängerzonen tagsüber verboten sein soll - zwischen 7 und 20 Uhr. Wie streng die Einhaltung kontrolliert wird, steht noch in den Sternen. Im Herbst soll der Gesetzesentwurf in Bundestag und Bundesrat beraten werden.

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