Cannabis-Legalisierung in Dortmund Wie steht’s um den Plan, Modellregion zu werden?

Cannabis-Legalisierung: Wie steht’s um den Plan, Modellregion zu werden?
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Ein Vierteljahr ist es her, dass im Rat der Stadt Dortmund eine hitzige Diskussion über die neuen Cannabis-Regeln vonstatten ging. Am Ende des Schlagabtausches stand die Entscheidung: Dortmund soll sich im Zuge der Legalisierung als Modellregion bewerben.

Dem bundesweiten Gesetzesentwurf zufolge sollen in diesen „regional und zeitlich begrenzten Modellvorhaben die gewerbliche Produktion und der gewerbliche Vertrieb von Cannabis“ erprobt und untersucht werden.

Dies ginge weiter als der sonst vorgesehene reine Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum sowie privater beziehungsweise gemeinschaftlicher nicht-gewerblicher Eigenanbau.

Dreieinhalb Monate nach dem Ratsbeschluss hängt der Wille zur Modellregion-Bewerbung aber noch in der Luft. Denn die Stadtverwaltung wartet zunächst den andauernden Streit zwischen der Bundes- und der NRW-Landesregierung ab.

Politischer Streit dauert an

In Berlin haben SPD, Grüne und FDP den Gesetzesentwurf vorgelegt. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann von der CDU hat hingegen geäußert, die Legalisierung insgesamt und auch entsprechende Modellregionen grundsätzlich abzulehnen.

Aber was nun die Länder bestimmen können und was von der Bundesregierung für ganz Deutschland vorgegeben wird, ist offenbar noch abzuwarten. Im aktuellen Gesetzesentwurf heißt es beispielsweise: „Die Länder stellen sicher, dass ihre zuständigen Behörden die Aufgaben nach diesem Gesetz ordnungsgemäß wahrnehmen können.“

Start für Anfang 2024 angepeilt

Im Herbst soll der Entwurf in Bundestag beraten werden. In diesem Zuge kann es Änderung an den Formulierungen geben. „Das Inkrafttreten ist für Anfang 2024 vorgesehen“, heißt es aktuell von der Bundesregierung. Dann könnten Erwachsene legal einen Joint rauchen.

Das wird allerdings auch dann nicht an allzu vielen Stellen in Dortmund öffentlich möglich sein, weil es ein Konsumverbot in festgelegten Sperrzonen geben soll. In einem 200-Meter-Radius um Schulen, Spielplätze und Jugendzentren sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten und tagsüber auch in Fußgängerzonen bleibt das Kiffen auf offener Straße verboten - so der aktuelle Entwurf.

Ein Radius erreicht den nächsten

Um nur einen kleinen Auszug zu nennen: Mit diesen 200-Meter-Kreisen ist beispielsweise das gesamte Gebiet von der Thier-Galerie bis einschließlich dem ganzen Westpark und von dort aus durchs Kreuzviertel bis zur B1 eine große Sperrzone.

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