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Überfall auf „Jubos“: Schalke-Trio bekommt Stadtverbot vor BVB-Spielen
Dortmund-Ultras angegriffen
Eineinhalb Jahre nach dem Überfall auf BVB-Ultras in Dortmund sind am Montag drei Schalke-Anhänger unter anderem aus Castrop-Rauxel verurteilt worden. Die verhängten Auflagen haben es in sich.
Im Prozess um den Gewaltangriff auf Fans der BVB-Ultra-Gruppe „Jubos“ an der Johannesstraße hat das Amtsgericht Dortmund am Montag drei mutmaßliche Hooligans aus Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen und Herten zu Bewährungs- und Geldstrafen (2550 Euro) verurteilt.
Laut Urteil müssen sich die zu Bewährungsstrafen von zehn beziehungsweise fünf Monaten verurteilten Angeklagten in der Saison 2021/2022 exakt 15 Minuten vor Anpfiff eines jeden Bundesliga-, Pokal- oder Champions-League-Spiels des BVB auf der für sie zuständigen Polizeiwache (in Castrop-Rauxel oder Gelsenkirchen) melden.
Damit solle, so die Amtsrichterin, eine Wiederholung solcher „sittlich auf tiefster Stufe stehenden Taten von Subkulturen“ auf Dortmunder Boden ausgeschlossen werden. Die Auflagen gleichen einem Stadtverbot für Dortmund vor BVB-Spielen.
Doch die Urteile sind heftig umstritten. Die Verteidiger des Schalke-Trios hatten den Ablauf der Hauptverhandlung als unfair kritisiert. Es fehle am konkreten Tatnachweis, es gebe keine Identifizierung, stattdessen haufenweise Mutmaßungen. „Man darf es sich nicht so einfach machen, Unstimmigkeiten einfach glattbügeln“, hieß es unter anderem.
Die Polizei hatte das Trio im Februar 2020 nach dem Überfall in einiger Entfernung in einem Lieferwagen aufgegriffen. Die Urteile (gefährliche Körperverletzung und Landfriedensbruch) sind nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will Berufung einlegen.