Bürger fordert Tempo 30 auf Dortmunder Hauptstraße Stadtrat erklärt, warum daraus wohl nichts wird

Bürger will Tempo 30 für Brackeler Hellweg - die Die Stadt ist dagegen
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Soll auf dem Brackeler Hellweg demnächst Tempo 30 gelten oder nicht? Mit dieser Frage hat sich die Bezirksvertretung Brackel am Donnerstag (24.8.) in ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause zu befassen. Ein namentlich nicht genannter Bürger fordert die sofortige Verkehrsberuhigung des Brackeler Hellwegs durch Reduzierung auf Tempo 30 zwischen Oesterstraße und Oberdorfstraße - also im Brackeler Zentrum.

Außerdem wünscht er sich eine Verkehrsberuhigungszone mit entsprechender Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen. Zudem sollen zur Kontrolle und Verfolgung von Verstößen Radaranlagen aufgestellt werden.

Durch die Schaffung einer sofortigen Tempo-30-Zone, so seine Begründung für diesen Antrag, werde das hohe Risiko reduziert, durch den Straßenverkehr verletzt beziehungsweise getötet zu werden. Und weiter: „Durch diese Maßnahmen wird das Gemeinwohl gefördert. Ebenso werden Lärm und Emissionen verringert.“

Auf dem Brackeler Hellweg - hier an der Kreuzung mit Leni-Rommel- und Flughafenstraße - herrscht immer viel Verkehr. Nun fordert ein Bürger Tempo 30
Auf dem Brackeler Hellweg - hier an der Kreuzung mit Leni-Rommel- und Flughafenstraße - herrscht immer viel Verkehr. Nun fordert ein Bürger Tempo 30. © Andreas Schröter

Stadtrat Arnulf Rybicki hat bereits auf diesen Antrag geantwortet. Er schreibt: „Geschwindigkeitsbegrenzungen dürfen nur nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung angeordnet werden. Die Entscheidung über verkehrsregelnde Maßnahmen trifft die Straßenverkehrsbehörde im Tiefbauamt nach pflichtgemäßem Ermessen.“

Beim Brackeler Hellweg handele es sich um die klassifizierte Landesstraße L 663, die eine bedeutende Funktion darstelle und somit leistungsfähig den auftretenden Verkehr abwickeln soll.

Funktionsgemäß soll der Hellweg als Straße des Dortmunder Vorbehaltsnetzes hohe Verkehrsmengen aufnehmen. Innerhalb geschlossener Ortschaften gelte gemäß der Straßenverkehrsordnung für alle Kraftfahrzeuge eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Es liegen aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde keine Umstände vor, von diesem Grundsatz abzuweichen.

Insbesondere seien dort keine Unfallschwerpunkte bekannt. Darüber hinaus sollte gerade auf Stadtbahnlinien von Geschwindigkeitsreduzierungen abgesehen werden, weil diese auch für Stadtbahnlinien gelten und der heutige Takt mit Tempo 30 nicht gehalten werden könne.

Da es sich beim Brackeler Hellweg, wie erwähnt, um eine Hauptverkehrsstraße handele, komme die Schaffung einer etwaigen „Verkehrsberuhigungszone“ beziehungsweise einer Tempo-30-Zone dort nicht in Betracht.

Bezirksvertretung Brackel tagt am Donnerstag

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Brackel beginnt am Donnerstag (24.8.) um 16 Uhr im Kultur- und Bildungszentrum Balou an der Oberdorfstraße 23.

Wie immer steht die Einwohnerfragestunde am Anfang, in der die Bürger die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben, die in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung fallen.

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