Während Wahlplakate der Partei „Die Rechte“ in Bochum nicht mehr hängen dürfen, sind sie in Dortmund noch zu sehen. Die Plakate darunter wurden mittlerweile abgehängt, weil die Urheber unbekannt sind. © Polizei
Rechtsextremismus
Bochum hängt Wahlplakate von „Die Rechte“ ab, Dortmund nicht – Das ist der Grund
Wahlplakate sollen provozieren und Aufmerksamkeit erregen. Umstrittene Plakate der Partei „Die Rechte“ wurden von der Stadt Bochum nun abgehängt. In Dortmund hängen sie noch.
In Dortmunds Straßen hängen umstrittene Wahlplakate der Partei „Die Rechte“. Plakate mit gleichen Motiven wurden in Bochum am Montag (21.5.) entfernt. Der Grund für diese Ungleichheit: Die Stadt Bochum hat die Plakate abnehmen lassen, weil die Partei „Die Rechte“ nach Angaben der Stadt Bochum keine Genehmigung hat, dort zu plakatieren. Die Kosten für das Abhängen der Plakate würden der Partei in Rechnung gestellt.
Der Parteivorsitzender Sascha Krolzig gab hingegen gegenüber unserer Redaktion an, seine Partei habe bei der Stadt Bochum eine Genehmigung für die Plakatierung beantragt – und seine Partei werde juristisch gegen die Entfernung der Plakate vorgehen.
Die Stadt Bochum hat zudem wegen der Inhalte der Plakate Strafanzeige erstattet. Laut einem Mitarbeiter der Pressestelle der Stadt Bochum sind die Plakate „antisemitisch und israelfeindlich“. Dazu sagt der „Rechte“-Vorsitzende: „Wenn die Stadt Bochum meint, unsere Plakate seien antisemitisch, ist uns das herzlich egal.“
Warum dürfen die Wahlplakate in Dortmund hängen?
Derweil stellen sich Nutzer in sozialen Netzwerken die Frage, warum die Plakate in Dortmund noch hängen, während sie in Bochum entfernt wurden. „Die Partei ist durch den Bundeswahlausschuss zur Europawahl 2019 zugelassen worden und hat – wie andere zugelassene Parteien auch – eine entsprechende Erlaubnis für das Anbringen von Wahlplakaten anlässlich dieser Wahl erhalten“, sagt Stadtsprecher Maximilian Löchter auf Anfrage unserer Redaktion. Dazu sei die Stadt verpflichtet.
Strafanzeige gegen „Die Rechte“ läuft
Die Anzeige der Stadt Bochum ist laut Löchter nicht die einzige: Auch die Jüdische Gemeinde Westfalen-Lippe habe bei der Staatsanwaltschaft Dortmund Strafanzeige wegen der Plakattexte von „Die Rechte“ erstattet. Löchter: „Eine finale Einschätzung durch die Staatsanwaltschaft steht noch aus.“
Das bedeutet im Umkehrschluss: So lange die Staatsanwaltschaft keine Entscheidung darüber getroffen hat, ob die Plakate gesetzeswidrig sind, dürfen sie weiter hängen. Die Dortmunder Staatsanwältin Sonja Frodermann rechnet aufgrund der Anhörungserfordernisse damit, dass die Entscheidung wahrscheinlich nicht mehr vor der Wahl bekannt gegeben werden kann. Mit Anhörungserfordernisse ist unter anderem gemeint, dass der Anzeigeerstatter noch anzuhören ist.
Weiteres Plakat von Unbekannten angebracht
Wegen anderer Plakate, die unmittelbar unter der Wahlwerbung der Partei „Die Rechte“ in Hörde hängen, wird derweil ermittelt.
Darauf ist ein antisemitisches Zitat zu lesen, das Volker von Törne zugeschrieben wird – Sohn eines SS-Standartenführers und Schriftstellers, der sich in seinen Vorträgen für Aussöhnung, Verständigung und Frieden einsetzte. Die Ermittlungen laufen nicht etwa aufgrund des Inhalts, sondern weil die Plakate laut Cornelia Weigandt, Presseprecherin der Polizei, „unrechtmäßig angebracht“ worden sind. Wer sie dort angebracht hat, ist unklar. Der Staatsschutz ermittelt.
Mittlerweile sind diese Plakate laut Weigandt von Mitarbeitern des Ordnungsamtes abgehängt worden.
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