Nach einer versuchten Tötung in Dortmund-Sölderholz sind jetzt neue Einzelheiten der Tat bekannt geworden. Ein Einsatz von Polizei und Rettungskräften hatte am Mittwoch (26.10.) zunächst für großes Aufsehen gesorgt. Sogar ein Rettungshubschrauber war im Einsatz.
Am Donnerstag wurde zunächst klar: Eine 30-jährige Frau ist hier niedergestochen worden. Dringend tatverdächtig ist ein 46-Jähriger, der sich noch am Tatort widerstandslos festnehmen ließ. Die Tat soll sich gegen 14.10 Uhr ereignet haben.
Die Frau erlitt drei Stichverletzungen durch ein handelsübliches Küchenmesser. „Zwei Stiche in den Hals, einen in die Schulter“, sagt der zuständige Staatsanwalt Jörg Schulte-Göbel am Nachmittag im Gespräch mit dieser Redaktion. Ein Rettungswagen brachte die schwer, aber nicht lebensbedrohlich verletzte Dortmunderin in ein Krankenhaus.
„Diese Tat ist im Wahn entstanden“
Es müssen dramatische Szenen gewesen sein, die sich dort in dem Haus in der Bodieckstraße abgespielt haben. Im Haus haben sich demnach drei Personen aufgehalten. Der Mann wohnte mit der 24-jährigen Hauseigentümerin zusammen. Diese wurde Zeugin der Tat.
Die später angegriffene 30-Jährige war zu Besuch. Laut Erkenntnissen des Staatsanwaltes hatte sie hier schon seit ein paar Tagen übernachtet - eine Wohnungsgemeinschaft auf Zeit, sozusagen. Eine Liebesbeziehung habe in diesem Haus jedoch nicht bestanden.
Dann passierte es. Nach dem gemeinsamen Frühstück. „Er hat unvermittelt zugestochen“, sagt Schulte-Göbel. „Diese Tat ist im Wahn entstanden.“
Verdächtiger leitet Rettung selbst ein
Zuerst seien die Ermittler von versuchtem Mord ausgegangen, sagt der Staatsanwalt. „Deshalb ist eine Mordkommission eingerichtet worden“, sagt er.
Diesen Straftatbestand habe man allerdings aufgrund neuer Erkenntnisse aber wieder herabgestuft. Der aktuelle dringende Tatverdacht belaufe sich derzeit auf „gefährliche Körperverletzung“.
Denn: Der mutmaßliche Angreifer habe sich, nachdem er zugestochen hatte, direkt selbst um Rettung bemüht. Er habe den Notruf gewählt und veranlasst, dass die Zeugin - also die 24-jährige Hauseigentümerin - auf die Wunden drückt. „Möglicherweise ist er wieder zu sich gekommen“, sagt Schulte-Göbel dazu.
Für eine Mordanklage sind bestimmte Merkmale erforderlich, wie beispielsweise Grausamkeit, Habgier oder Heimtücke.
Mann vorläufig in psychiatrischer Klinik
Das wohl naheliegende Motiv der Tat: Wahn. Der psychisch auffällige Tatverdächtige habe sich noch am Einsatzort widerstandslos festnehmen lassen. Am Donnerstagmorgen gegen 8 Uhr sei er von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachtet worden.
Aufgrund der Diagnose dieses Sachverständigen habe Staatsanwalt Jörg Schulte-Göbel dann eine Empfehlung an den Richter abgegeben, der dieser folgte. Der 46-Jährige ist „aufgrund einer psychischen Erkrankung“, wie Schulte-Göbel es sagt, in einer geschlossenen psychiatrischen Fachklinik untergebracht worden, statt in Untersuchungshaft zu kommen.
Das ist allerdings vergleichbar, nur dass er in der Klinik psychiatrisch behandelt wird. Gemeinsam ist beidem, dass es sich um eine vorläufige Unterbringung handelt.
Die Hauptverhandlung, bei der es dann darum geht, wie es mit dem Festgenommenen weitergeht, finde in der Regel sechs Monate nach der Tat statt. „In dieser Zeit geht es auch darum, wie die Behandlung läuft und wie er mitarbeitet“, erklärt der Staatsanwalt.
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