Förderung für Obdachlosen-Hilfe wurde verboten Jetzt gab es eine überraschende Wende

Bezirks-Förderung für Obdachlosen-Hilfe: Überraschende Wende
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Das Ende des Streits kommt ebenso überraschend wie sein Anfang: Großen Unmut hatte in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West Mitte November die Nachricht ausgelöst, dass das Rechtsamt der Stadt Bedenken gegen eine geplante finanzielle Förderung des Obdachlosenhilfe-Vereins „Gast-Haus“ durch die Bezirksvertretung angemeldet habe.

Die Bezirksvertreter hatten die Fördersumme von 20.000 Euro auf Antrag der Fraktion „Die Linke“ trotzdem einstimmig beschlossen - und haben damit offensichtlich auch Erfolg. Oberbürgermeister Thomas Westphal ist der Anregung des Rechtsamtes, den Beschluss der Bezirksvertretung zu beanstanden, offensichtlich nicht gefolgt.

Der OB gab grünes Licht. Er werde den Beschluss nicht beanstanden, teilte die Linke in der Bezirksvertretung am Freitag (2.12.) mit. „Das Geld wird in diesem Jahr überwiesen“, stellte die Fraktionsvorsitzende Anne Eberle zufrieden fest. Eine von der Redaktion angefragte offizielle Bestätigung der Verwaltung gab es dazu bis zum frühen Freitagabend (2.12.) nicht.

Schnelle Entscheidung gewünscht

Den Bezirksvertretern war es auf eine kurzfristige Entscheidung noch vor dem Wintereinbruch angekommen. Das Rechtsamt hatte als Umweg für die Förderung eine Ratsentscheidung vorgeschlagen, die dann aber mehr Zeit in Anspruch genommen hätte. Die Fraktion Die Linke hatte ihren Antrag vor allem mit den steigenden Energiepreisen begründet. „Die Einrichtung benötigt das Geld dringend. Das Gast-Haus muss höhere Kosten für Gas und Strom schultern“, erklärte Anne Eberle.

Das Gast-Haus in Dortmund von außen
Das "Gast-Haus statt Bank" hat seinen Sitz an der Rheinischen Straße und damit im Stadtbezirk Innenstadt-West. © Stephan Schütze

Die Bedenken des Rechtsamtes waren grundsätzlicher Art. Die Stadt-Juristen argumentierten, dass die Bezirksvertretung nur über Dinge entscheiden könne, die überwiegend für den Bezirk Bedeutung hätten. Das sei bei der Obdachlosen-Hilfe nicht der Fall.

Grundsätzliche Klärung nötig

Die Bezirksvertreter sehen das anders. Sie verwiesen auf den Standort des „Gast-Hauses“ an der Rheinischen Straße und die Tatsache, dass sie auch in den vergangenen Jahren Vereine gefördert hätten, die ihren Sitz im Bezirk haben, deren Arbeit aber weit darüber hinaus reicht.

Dass auch dies nach Auffassung des Rechtsamtes rechtswidrig gewesen und nur nicht aufgefallen sei, sorgte für mehr als Stirnrunzeln bei den Ortspolitikern. Sie forderten grundsätzliche Aufklärung vom Rechtsamt.

Bezirksbürgermeister Friedhelm Fuß (Grüne) sieht die Freigabe der Mittel für das Gast-Haus dabei als Zeichen. Für ihn sei damit der Status Quo wieder hergestellt. Die Bezirksvertretung werde bei der Vergabe von Fördermitteln weiter so verfahren wie bisher, kündigte er an.

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