Dortmunder Reichsbürger-Szene „entwaffnet“? Nur zwei Personen wurden wirklich Waffen abgenommen

Bewaffnete Reichsbürger: Polizei zog nur wenige Waffen ein
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Sie erkennen die Bundesrepublik nicht an, auch nicht die Ämter, Institutionen, die Polizei, das Gewaltmonopol des Staates: Reichsbürger. Zehntausende soll es in ganz Deutschland geben, rund 3000 in NRW – und eine zweitstellige Zahl auch in Dortmund.

Das hatte der hiesige Polizeipräsident Gregor Lange erklärt, als es um verschiedene Arten des Extremismus ging. Neben dem klassischen Rechtsextremismus, neben linken Gruppen und dem radikalen Islamismus müsse man sich immer mehr auch dem Thema „der sogenannten Reichsbürger“ widmen, erklärte Lange.

52 Reichsbürger in Dortmund

In Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz habe man 52 Menschen als Reichsbürger identifiziert, erklärte Lange. Aber man habe die Szene eben auch entwaffnet: „Die Entziehungsversuche waren sehr erfolgreich“, erklärte Lange.

Das gelte für alle Fälle. Während der Verfassungsschutz auch allgemein beobachtet, welche Menschen und Gruppen eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland sein können, agiert die Dortmunder Polizei im Konkreten. Zum Beispiel, wenn ein Waffenschein eingezogen werden müsse.

„Ein permanenter Prozess“

In zwei Fällen seien kleine Waffenscheine eingezogen worden, konkretisierte ein Polizeisprecher nun auf Anfrage. In einem Fall seien einem Sportschützen auch acht Waffen abgenommen worden. Die Zahl möge zwar deutlich unter der Gesamtzahl der 52 erkannten Reichsbürger liegen, so die Polizei. Aber ein Aspekt sei enorm wichtig.

„Es handelt sich um einen permanenten Prozess“, so der Sprecher. Man dürfe sich das eben nicht so vorstellen, dass die Polizei einmal bei allen Reichsbürgern nachschaue, sie entwaffne und sie ab dann in Ruhe lasse. Ganz im Gegenteil.

Entschlossen gegen Extremisten: Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange (l.) und Robert Herrmann (Direktion Kriminalität).
Entschlossen gegen Extremisten: Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange (l.) und Robert Herrmann (Direktion Kriminalität). © Althoff

Überwachung läuft weiter

Der Verfassungsschutz beobachte die Personen ja weiterhin. „Und wenn wir als zuständige Behörde davon Kenntnis haben, dass die Voraussetzungen für einen Waffenschein nicht mehr vorliegen, werden wir aktiv“, heißt es von der Dortmunder Polizei.

Wer einen kleinen Waffenschein besitzt, ist berechtigt, Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen auch außerhalb des eigenen Besitzes oder in Geschäftsräumen bei sich zu haben. Und: Sie dürfen auch dann nur zur Verteidigung eingesetzt werden.

Großer Waffenschein

Ebenso wie der kleine muss auch der große Waffenschein bei der Polizei vor Ort beantragt werden. Wer ihn hat, muss volljährig sein, darf nicht alkohol- oder drogenabhängig sein, muss seine körperliche und geistige Eignung bestätigt haben und zudem ein besonderes Bedürfnis nachweisen.

Das trifft neben Polizisten, Soldaten und Zollbeamten beispielsweise auf manche Mitarbeiter im Wach- oder Werttransportdienst zu, ebenso auf manche Jäger. Inhaber eines großen Waffenscheins dürfen etwa Schusswaffen bei sich haben. Um welche zu besitzen, benötigt man indes eine Waffenbesitzkarte, die alle drei Jahre erneuert werden muss.

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