Terrorisierende Anrufe

Bewährungsstrafe für Stalker von Uwe Kisker

Im Stalking-Fall Uwe Kisker hat das Amtsgericht den Angeklagten am Mittwoch erneut zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dieselbe Strafe war bereits im Sommer 2017 verhängt worden.

Dortmund

, 04.07.2018 / Lesedauer: 3 min

Uwe Kisker musste als Zeuge vor Gericht aussagen. © Martin von Braunschweig

Das Oberlandesgericht hatte das Urteil vom Sommer 2017 in der Revision aufgehoben und den Fall nach Dortmund zurückverwiesen.

Der Angeklagte aus Recklinghausen terrorisiert den Dortmunder Moderator schon seit mehr als 30 Jahren. Tausende Telefonanrufe machen Uwe Kisker das Leben zur Qual. Stellenweise klingelte sein Handy 60 Mal in der Stunde.

"Ich habe mir aber geschworen, nicht klein bei zu geben", sagte der 57-Jährige am Rande des Prozesses. Eine neue Telefonnummer sei für ihn deshalb nie eine echte Option gewesen.

Uwe Kisker ist davon überzeugt, dass der Stalker nicht die Wahrheit sagt, wenn er behauptet, er habe gehofft, ihm die Ehefrau ausspannen zu können. "Das war vielleicht am Anfang mal sein Motiv", sagte der 57-Jährige auf dem Gerichtsflur. "Inzwischen hat er aber einfach nur noch Bock darauf, mich fertig zu machen und mir weh zu tun."

Magenschmerzen, Schlafstörungen, Konzentrationsschwächen

Im aktuellen Prozess ging es um eine Serie von Anrufen im Herbst 2014. Damals musste sich das Stalking-Opfer sogar in ärztliche Behandlung begeben, weil ihm der Terror am Telefon so sehr zugesetzt hatte.

Magenschmerzen, Schlafstörungen, Konzentrationsschwächen: Solche Probleme sind seit Jahrzehnten Kiskers ständige Begleiter. Deshalb hatte er es vor rund einem Monat auch abgelehnt, dass das Verfahren gegen den Stalker gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt würde. "Ich will, dass Gerechtigkeit herrscht", sagte er.

Dass Richterin Friederike Möller am Dienstag erneut drei Monate Haft auf Bewährung verhängte, empfand der Moderator sichtlich als Genugtuung. Vor allem die Urteilsbegründung hat Uwe Kisker überzeugt.

Richterin nimmt Angeklagtem die angebliche Reue nicht ab

Möller hatte dem Stalker darin eindringlich ins Gewissen geredet und vor allem folgende Sätze gesagt: "Ein Großteil der Bevölkerung hätte überhaupt kein Verständnis mehr dafür, wenn hier nur eine Geldstrafe herauskommen würde." Und: "Das ist ein Maß an Stalking, das mir in 20 Jahren am Amtsgericht noch nicht untergekommen ist."

Auch seine angebliche Reue und Einsicht nahm Möller dem Angeklagten nicht ab. "Es fällt mir schwer, das zu glauben", sagte die Richterin. "Für mich sind das eher Lippenbekenntnisse." Uwe Kisker sagte dazu: "Das hat gut getan."

Dass sich der Stalker an sein Versprechen hält und ihn nicht mehr anruft, glaubt der 57-Jährige nicht.