Es ist nicht wirklich ein hübscher Baum, aber Petra Trümper hat die rund 50 Jahre alte Tanne in ihrem Garten lieb gewonnen. Sie genießt es, den Eichhörnchen dabei zuzuschauen, wie sie die Zapfen sammeln und immer wieder fliegen Vögel durch den Garten, um ihre Küken zu füttern, die im Nest in dieser Tanne auswachsen.
Im Oktober wird dieser Baum fallen. Der Prozess, der dazu geführt hat, lässt Petra Trümper am Rechtssystem zweifeln. Es ist ein Nachbarschaftsstreit, der Unfrieden ist immer präsent.
Streit am Gartenzaun
Für Petra Trümper begann das Problem vor zwei Jahren. Die vor knapp 50 Jahren gebaut Siedlung in Lütgendortmund hat eine Satzung. Die besagt, dass jeder Hausbesitzer für Pflege des jeweils linken Gartenzauns verantwortlich ist.
Der Jägerzaun der Trümpers war alt, stellt für die Trümpers eine Unfallgefahr für die Enkel dar. Sie stellten einen neuen Zaun auf. Da begann der sprichwörtliche Streit am Gartenzaun. Den beendete ein Schiedsmann. Der Zaun durfte aufgestellt werden.
Kann umstürzen
Dass das Nachspiel viel länger dauern würde, konnte Petra Trümper nicht ahnen. Kurze Zeit später forderten die Nachbarn die Entfernung der Tanne, die sehr dicht am Gartenzaun steht.
Petra Trümpers Gegenseite behauptete, der Baum sei nicht standsicher und müsse weg. Diesmal konnte der Schiedsmann, der feststellte, dass der Baum gesund und standsicher ist, nicht helfen.
Der Fall landete vor Gericht. Dort gab ein Gutachter Ausschlag für ein Urteil gegen den Baum. Der Gutachter kam laut Petra Trümper zu dem Schluss, dass der Baum in einem Orkan umstürzen könnte.
Geschlagen geben
Das empört Petra Trümper: „So wie das begründet wurde, kann jeder Baum in einem Orkan umstürzen.“ Dass der Baum bereits die Stürme Kyrill und Ela unbeschädigt überstanden hat, sei nicht berücksichtigt worden.
Petra Trümpers Anwalt versuchte in der Revision, das Gutachten anzufechten, hatte in zweiter Instanz am Landgericht aber keinen Erfolg. Nun gut. Ein gültiges Urteil liegt vor. Die Trümpers mussten sich geschlagen geben und beauftragten ein Gartenbauunternehmen, mit der Fällung.
Unberechenbare Kosten
Ein Termin wurde ausgemacht. Ende Oktober kommen die Männer mit der Kettensäge. Auf eigene Kosten, natürlich. Die Trümpers benachrichtigten Gericht und Gegenseite und bekamen überraschend Post.
Die Gegenseite strebt nun eine Zwangsvollstreckung der Fällung an. Vor dem bereits ordentlich abgemachten Termin. Das Problem für Petra Trümper: In diesem Fall wird ein Gartenbau-Unternehmen bestimmt, ohne Einflussmöglichkeit der Trümpers, zum Beispiel auf die Kosten.
Zwangsvollstreckung
Aber es ist nicht nur der Verlust des Baumes, der Petra Trümper betrübt. Die Zwangsvollstreckung, über die noch entschieden werden muss, nimmt sie persönlich: „Das ergibt doch keinen objektiven Sinn, das ist nur Rache für den Zaunstreit“. Die Anwalts-Kanzlei der Gegenseite hat derweil auf eine schriftliche Nachfrage nicht geantwortet.
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