Bauherren müssen Stellplätze für Fahrräder und E-Autos schaffen

© Oliver Schaper

Bauherren müssen Stellplätze für Fahrräder und E-Autos schaffen

rnNeue Bauordnung

Eine neue Landesbauordnung hat ab Januar weitreichende Folgen für Bauherren. So sieht eine neue Stellplatzverordnung der Stadt neue Standards vor – und höhere Ausgleichszahlungen.

Dortmund

, 27.12.2018, 17:10 Uhr / Lesedauer: 3 min

Die viel beschworene Verkehrswende wird für Bauherren schon spürbar: Mit einer neuen Stellplatz-Satzung will die Stadt künftig Fahrräder und Elektroautos stärker berücksichtigen. Für Bauherren, die nicht genug Stellplätze schaffen, wird es deutlich teurer.

Nötig wird die Überarbeitung der Stellplatz-Satzung durch eine neue Landesbauordnung für NRW, die die Regelungen für Stellplätze ausdrücklich in das Ermessen der Kommunen stellt. Und dabei geht es nicht nur um klassische Pkw-Parkplätze. Ebenfalls vorgeschrieben werden Abstellplätze für Fahrräder – auch mit qualitativen Vorgaben. Sie dürfen nicht weiter als 60 Meter vom Baugrundstück entfernt liegen, müssen ebenerdig zugänglich sein und Anschließmöglichkeiten bieten. Bei Pkw-Parkplätzen mit mehr als zehn Abstellplätzen muss für jeden fünften Platz eine Stromleitung für das Laden von E-Autos vorgesehen werden.

Stellplatz-Abgabe wird deutlich teurer

Bestehen bleibt nach dem Vorschlag der Verwaltung die Möglichkeit, finanziellen Ausgleich zu leisten, wenn Stellplätze gar nicht oder nicht in ausreichendem Maß geschaffen werden können. Und das wird deutlich teurer. In der City sollen nach dem Vorschlag der Verwaltung statt bislang 9000 künftig 12.000 Euro für jeden nicht geschaffenen Stellplatz fällig werden. Damit liege man im Städtevergleich immer noch auf einem mittleren Niveau, betont Planungsdezernent Ludger Wilde.

Für fehlende Fahrrad-Stellplätze werden je 1000 Euro fällig. Mildernd wirken sich in allen Fällen Angebote wie Car-Sharing oder eine gute Anbindung an Bus und Bahn aus.

Grundlegende Änderungen mit Landesbauordnung NRW

Die Stellplatz-Satzung ist nicht die einzige Neuerung, die durch die neue Landesbauordnung ausgelöst wird. Sie tritt zu Jahresbeginn in Kraft und regelt grundlegende Dinge für Bauherren, Architekten, aber auch für die Baubehörden teilweise komplett neu. So gelten etwa verringerte Abstandsflächen bei Neubauten, die dichteres Bauen ermöglichen sollen, und neue Regeln für den Umgang mit Staffelgeschossen. Grundsätzlich gilt die Vorgabe, barrierefrei zu bauen.

Nicht nur das sorgt aber bei Experten für Skepsis und die Sorge, dass sich das Bauen verteuern könnte. Mit Blick auf den Brandschutz gilt eine neue Einteilung, bei der nicht allein die Höhe der Gebäude maßgeblich ist. Das wirft auch bei den Architekten Fragen auf. Von einer „Verkomplifizierung statt Vereinfachung“ spricht der Vorstand des Bundes Deutscher Architekten (BDA) in Dortmund. „Waren die alten Brandschutzbegriffe und -kategorien so falsch? Wir glauben nicht“, erklärt der BDA-Kreisgruppen-Vorsitzende Richard Schmalöer.

Ein weiterer Kritikpunkt der BDA-Vertreter ist, dass Artenschutzgutachten zur Standardaufgabe werden. „Es fehlen ab 1. Januar ungefähr 100.000 Artenschutzgutachter in NRW, weil das Thema jetzt bei jedem Bauantrag bearbeitet werden muss“, stellt Schmalöer fest.

Es fehlen Verwaltungsvorschrift und Übergangsregelung

Unsicherheit zum Umgang mit den neuen Vorschriften gibt es aber nicht nur bei Bauherren und Architekten, sondern auch bei den Behörden. Im Planungs- und Bauordnungsamt hat man derzeit alle Hände voll zu tun, den Übergang zur neuen Landesbauordnung zu organisieren.

Wobei Ludger Deimel als Chef der Bauordnung aus seiner Unzufriedenheit mit den Vorgaben des Landes keinen Hehl macht. Es gebe noch viele Widersprüche und offene Fragen, stellt er fest. Vor allem gibt es bislang noch keine Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit den neuen Regelungen – und auch keine moderate Übergangsregelung, wie mit alten Bauanträgen umzugehen ist, von denen es noch reichlich gibt.

Vorsorglich wurden Bauherren und Architekten angeschrieben und aufgefordert, noch fehlende Unterlagen bis Jahresende einzureichen. Denn nur dann können die Anträge noch nach der alten Landesbauordnung behandelt werden.

Ansonsten müssten die Anträge nach den Maßgaben der neuen Landesbauordnung neu gestellt werden. Wenn noch Unterlagen anderer Behörden fehlen, werde man „mit Fingerspitzengefühl“ vorgehen, versichert Deimel. Um den Antrag zurückzuweisen, müsse das Fehlen der Unterlage dem Bauherrn zuzurechnen sein.

Antrags-Rückstau zu erwarten

Dass aktuell mit Augenmaß vorgegangen wird, bestätigt Richard Schmalöer. Es gebe eine intensive Abstimmung mit der Behörde, um Rücksendungen zu vermeiden, berichtet er. Trotzdem rechnet er für 2019 mit einem „ziemlichen Rückstau“ an Bauanträgen, „der aus Unsicherheit im Umgang mit den neuen Regeln entstehen dürfte“.

Das vorläufige Urteil des Experten über die neue Landesbauordnung fällt deshalb nicht positiv aus. Schmalöer: „Die erhofften Vereinfachungen bleiben aus, auch wenn die Absicht zu erkennen ist.“

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