Umstrittenes Baugebiet in Dortmunder Süden Gericht hat ein Urteil zu Lennhofe gefällt

Umstrittener Bebauungsplan „Am Lennhofe“ hält vor Gericht stand
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Seit bald sieben Jahren ist das geplante Baugebiet zwischen Barop und Menglinghausen ein Streitpunkt. Im vergangenen Herbst stoppte die Stadt Dortmund dann die Bauarbeiten vorerst. Demnach lag noch keine Hochbaugenehmigung vor.

Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eine wichtige Entscheidung für das Baugebiet im Stadtbezirk Hombruch getroffen. Ein Anwohner hatte einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan gestellt. Dieser wurde nun abgelehnt, wie die Stadt Dortmund mitteilte.

Vorwürfe gegen die Stadt

Bei einer Normenkontrolle wird gerichtlich geprüft, ob ein entsprechendes Vorhaben mit höherem Recht vereinbar ist. Der Anwohner hatte den Normenkontrollantrag mit mehreren Vorwürfen gegen die Stadt Dortmund begründet. Im Mittelpunkt seiner Bedenken stand die Suche nach Standortalternativen. Zudem wurden der Umgang mit Natur und Grundwasser sowie die Baugrunderkundung bemängelt.

Auf der Baufläche zwischen Menglinghauser Straße und der Straße Am Spörkel sind auf einer Fläche von etwa 21.000 Quadratmetern rund 100 Wohneinheiten vorgesehen. Diese Fläche wurde zuvor als Grabeland und als Pferdekoppel genutzt.

Gericht lehnt ab

Im jetzt durch das Oberverwaltungsgericht Münster erteilten Urteil wurde betont, dass insbesondere bei der Baugrunderkundung alle erforderlichen Untersuchungen fachgerecht durchgeführt worden seien. Das Gericht verwies darauf, dass auf der Ebene der Bauleitplanung alles Nötige unternommen wurde, um eine verlässliche Basis für das Bauvorhaben zu schaffen.

Detaillierte Untersuchungen, etwa zur Frage, ob ein Gebäude mit oder ohne Keller errichtet wird, sind laut des Oberverwaltungsgerichts in den nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren anzustellen. Trotz des Urteils ist also noch einiges zu klären, damit das Baugebiet „Am Lennhofe“ fertiggestellt werden kann.

Jahrelanger Protest

Für den Anwohner, der den Antrag gestellt hatte, war die Entscheidung des Gerichts ein Rückschlag. Ihm bleibt nun noch ein weiterer rechtlicher Schritt: Er kann eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen, um die Revision des Urteils zu erwirken. Das Oberverwaltungsgericht Münster selbst hat eine solche Revision in seinem aktuellen Urteil nicht zugelassen.

Auch die Bürgerinitiative „Rettet das Biotop Lennhofe“ protestiert seit fast zehn Jahren gegen die Bebauung. Erstmals wurde 2015 gegen einen möglichen Bauplan protestiert. Trotz des Gegenwindes ist die entsprechende Fläche dann im November 2022 gerodet worden.

Ein Kran steht auf der Baustelle in Dortmund.
Die Baustelle am Lennhof schreitet nur langsam voran. © Britta Linnhoff

Bauarbeiten gestoppt

Im weiteren Verlauf lehnten sich auch Anwohner des Gebiets in Menglinghausen gegen den Bebauungsplan auf. Einige von ihnen fürchteten Schäden an ihren eigenen Häusern. So sei der Wasserstand im Gebiet grundsätzlich hoch, zudem verläuft ein Arm des Rüpingsbachs unter der Wohngegend. Eine Absackung der Gebäude sei somit nicht ausgeschlossen, so die Anwohner.

Im April 2024 erklärte Bezirksbürgermeister Nils Berning den Bebauungsplan für „politisch erledigt“. Daraufhin begannen im weiteren Jahresverlauf die Bauarbeiten für das neue Wohngebiet „Am Lennhofe“. Da für den Hochbau allerdings wie eingangs erwähnt noch keine Baugenehmigung vorlag, wurden die Arbeiten vorerst gestoppt.