Appelrath Cüpper in Dortmund vor der Zwangsräumung Immobilien-Eigentümer schickt den Gerichtsvollzieher los

Modehaus vor Zwangsräumung: Eigentümer schickt Gerichtsvollzieher los
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Die Kunden kommen und gehen. Manche wissen sehr genau, welche Kleidungsstücke sie haben möchten. Andere wiederum lassen sich treiben, schauen erst an jenem Ständer, dann am nächsten. Wer in diesen Tagen das Geschäft von Appelrath Cüpper am Westenhellweg 59 bis 63 betritt, trifft auf „Business as usual“. Der Verkauf läuft wie immer. Nichts deutet darauf hin, dass der Modeanbieter seit Monaten in einem heftigen Clinch mit seinem Vermieter Aachener Grundvermögen in Köln liegt – und die Immobilie eigentlich längst hätte verlassen müssen.

Der Mietvertrag war bis Ende 2023 befristet und von Aachener Grundvermögen nicht verlängert worden. Da sich das Modehaus einem Auszug mehrfach verweigert hatte, zog der Immobilieneigentümer vors Dortmunder Landgericht.

Mit Erfolg: Appelrath Cüpper, so das Urteil, müsse die gut 6000 qm große Handelsimmobilie bis spätestens 31.12.2023 räumen. Von wegen: Appelrath Cüpper legte gegen das Urteil beim Oberlandesgericht (OLG) in Hamm Berufung ein – und lässt seinen Verkauf seitdem ungerührt weiterlaufen.

Räumung à la "Berliner Modell"

Ein Vorgehen, dass der Kölner Vermieter offenbar als glatten Affront betrachtet – und nun die Konsequenzen zieht: Aachener Grundvermögen macht Ernst und hat beim Dortmunder Amtsgericht tatsächlich die Zwangsräumung seiner Immobilie beantragt, wie Sprecherin Sonja Nees auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt. „Ja, wir haben beim Amtsgericht Dortmund die Räumung beantragt“.

Konkret will der Vermieter eine Zwangsräumung nach dem sogenannten „Berliner Modell“ in die Wege leiten. Dabei würde der Gerichtsvollzieher das Türschloss auswechseln und die zurückbleibende Ware möglicherweise dokumentieren. Appelrath Cüpper hätte dann rund einen Monat Zeit, für den Abtransport zu sorgen.

Die Geschäftsführerin des Modehauses mochte auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben. Ohnehin wird die Vorgehensweise von Appelrath Cüpper nicht von ihr bestimmt, sondern in erster Linie vom österreichischen Eigentümer des Modeanbieters. Amtsgerichts-Sprecher Michael Tebbe bestätigte den Eingang des Antrags auf Zwangsräumung. „Einen solchen Fall hat der zuständige Gerichtsvollzieher auch noch nicht erlebt“, sagt Tebbe.

Termin wird in Kürze festgelegt

Und wie geht’s nun weiter? „Der Räumungstermin wird in den kommenden Tagen festgelegt“, erläutert Tebbe. Bevor es zur Zwangsräumung komme, seien noch bestimmte Formalien zu beachten – unter anderem sei Appelrath Cüpper per Schreiben zunächst über die bevorstehende Räumung zu informieren. Eine Zeitangabe bis zur Vollstreckung ließ sich Tebbe nicht entlocken: „Monate wird das aber nicht dauern.“

Dennoch bleiben Appelrath Cüpper noch Wege, das Drama in letzter Minute abzuwenden. Etwa ein freiwilliger Auszug. Ebenso könnte das Modehaus beispielsweise einen Antrag auf Vollstreckungsschutz stellen. Der Antrag allein würde aber nicht reichen, den Gerichtsvollzieher zu stoppen.

„Die Räumung wird erst ausgesetzt, wenn ein Gericht dem Antrag tatsächlich stattgibt“, erläutert Tebbe. Darüber werde dann „sehr schnell“ entschieden. Ein entsprechender Antrag lag Freitag (19.1.) weder dem Dortmunder Amtsgericht noch dem OLG Hamm vor.

Dort ist Appelrath Cüpper gegen das Räumungsurteil aus November 2023 in die Berufung gegangen. Eine Begründung hat das Modehaus noch nicht folgen lassen (Stand 19.1.). Damit hat der Modeanbieter noch gut eine Woche Zeit – bis Samstag, 27. Januar. Theoretisch kann die Frist sogar noch weiter verlängert werden. Beim Vermieter Aachener Grundvermögen hat man die Sorge, der Eigentümer des Modehauses spiele auf Zeit.

Nachmieter warten noch ab

Irgendwann könnte der Vermieter selbst unter Druck geraten. Das Problem: Es gibt bereits Nachmieter für die Immobilie; Deichmann und Snipes wollen dort 2025 ihre neuen Verkaufsräume eröffnen. Das mag vielen noch lang erscheinen. Nur: Bis dahin sind noch einige Umbauarbeiten notwendig, die ebenfalls Zeit kosten.

Weil sich Aachener Grundvermögen keinen Ärger mit seinen neuen Mietern einhandeln möchte, hat man nun zum Äußersten gegriffen. Dafür war Aachener sogar bereit, „hohe Sicherheitszahlungen zu leisten“, wie Sprecherin Nees sagt. Sie müssen für den Fall hinterlegt werden, dass Appelrath Cüpper sein späteres Berufungsverfahren beim OLG Hamm gewinnt und die Immobilie bereits zwangsgeräumt ist. Ein spektakulärer Fall, der seinesgleichen sucht.

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