Anwohner ärgert Halteverbot in Asseln Stadt verweist auf den Fußgängerschutz

Anwohner ärgert Halteverbot: Stadt verweist auf den Fußgängerschutz
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In der Eschenwaldstraße in Dortmund-Asseln sorgt ein neu aufgestelltes Halteverbotsschild für Unmut unter den Anwohnern. Besonders deutlich äußert sich Christoph Gajsek (63), der seit vielen Jahren in der Straße wohnt und sich über die Maßnahme ärgert. In einem Schreiben an die Stadt meint er ironisch er: „Das nenne ich mal eine gelungene verkehrsberuhigende Maßnahme.“ Durch das Parkverbot werde die Straße breiter und fördere aus seiner Sicht das Rasen noch zusätzlich.

Gajsek beklagt, dass durch das Entfernen parkender Autos die schnurgerade Straße nun wie eine „Rennstrecke“ wirke. Statt verkehrsberuhigender Maßnahmen wie Verkehrsinseln oder baulichen Verengungen sei das Gegenteil erreicht worden. „Was gedenken Sie denn mal Sinnvolles gegen die Raserei zu unternehmen?“, fragt er in seinem Brief und schlägt vor, einen mobilen Blitzer regelmäßig aufzustellen. Die aktuelle Überwachung sei aus seiner Sicht völlig unzureichend. Insbesondere Kinder und ältere Menschen seien durch die Raser gefährdet.

Doch die Stadt sieht die Situation ganz anders – und widerspricht. Stadtsprecherin Alexandra Schürmann stellt klar: „Die bestehende Regelung in der Eschenwaldstraße ist keineswegs neu.“ Bereits 2007 sei das absolute Halteverbot durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet und auch beschildert worden. Das entsprechende Schild sei offenbar irgendwann entfernt worden, ohne dass bekannt sei, wer es abmontiert habe. Bei einem Ortstermin sei das Fehlen des Schildes aufgefallen und daher erneuert worden.

Die Eschenwaldstraße verläuft schnurgerade und verleitet laut Anwohner Christoph Gajsek zum Rasen.
Die Eschenwaldstraße verläuft schnurgerade und verleitet laut Anwohner Christoph Gajsek zum Rasen. © Andreas Schröter

Laut Stadt erfolgte die Anordnung des Halteverbots zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger. Auf der Westseite der Straße gebe es keinen Gehweg, weshalb eine klare Trennung zwischen Fuß- und Fahrzeugverkehr notwendig sei. Die Linie am Straßenrand signalisiere daher keinen Parkstreifen, sondern markiere einen Fußgängerbereich. „Die Fahrbahnbreite lässt es nicht zu, das Parken auf beiden Seiten zu erlauben“, so Schürmann.

Auch der Vorwurf eines „SCHILDbürgerstreichs“, den Gajsek erhebt, wird zurückgewiesen. Die Stadt verweist auf die baulichen Gegebenheiten: Die Eschenwaldstraße sei eine schmale Einbahnstraße mit einer Breite von etwa fünf Metern. Aufgrund der dort verlaufenden Versorgungsleitungen und der vorhandenen Bäume seien zusätzliche Baumscheiben oder Verkehrsinseln nicht realisierbar.

Stein des Anstoßes ist dieses neu aufgestellte Halteverbotsschild an der Eschenwaldstraße.
Stein des Anstoßes ist dieses neu aufgestellte Halteverbotsschild an der Eschenwaldstraße. © Andreas Schröter

Was die geforderte Geschwindigkeitsüberwachung betrifft, verweist die Stadt auf regelmäßige mobile Kontrollen. Bei der letzten Messung am 20. Januar 2025 wurden 172 Fahrzeuge überprüft – nur 17 davon haben gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen. Ein Einsatz des sogenannten Enforcement-Trailers (mobiler Blitzer) sei allerdings in der Eschenwaldstraße nicht möglich – es fehle an einer geeigneten Aufstellfläche.

Die Stadt betont, dass die Straße weiterhin in der Einsatzplanung berücksichtigt werde.