Dichtheitsprüfung versäumt Hauseigentümerin Birgit Berz drohen 50.000 Euro Strafe

Kanal von Birgit Berz ist undicht: Jetzt drohen 50.000 Euro Strafe
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Hausbesitzer werden sich erinnern. Im Jahr 2013 machte diese Nachricht die Runde: Abwasseranschlüsse müssen auf Dichtigkeit geprüft werden. Die „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ war in Kraft getreten.

Auf eigene Kosten, rund 500 Euro, sollten Hausbesitzer ihre Rohre überprüfen lassen. Bis 31. Dezember sollten Leitungen geprüft und eventuelle Schäden innerhalb von zehn Jahren behoben werden.

Asphalt-Flickenteppich

Birgit Berz aus Dortmund-Huckarde wird gerade klar, dass es eine lohnende Investition gewesen wäre. Denn ihr drohen hohe Kosten, weil ihr Anschluss unerkannt nicht dicht war – und sie sich nicht gekümmert hat. Birgit Berz ist die Ehefrau von Carlos Berz, Inhaber des Dachdecker-Betriebs an der Huckarder Straße.

Die Belastung für den Asphalt auf der Straße ist hoch. Große Logistik-Unternehmen wie Dachser und GLS lassen ihre Laster über diesen Bereich im Dortmunder Stadtbezirk rollen – Hunderte schwere Lkw an jedem einzelnen Tag. Die mittelständischen Betriebe an dieser Straße sind daran gewöhnt, dass die Huckarder Straße ein Asphalt-Flickenteppich ist, weil die regelmäßig auftretenden Schäden immer nur provisorisch ausgebessert werden.

Loch im Straßenbelag

Als sich im Juni 2022 ein weiteres Loch im Straßenbelag auftat, war das für Ortskundige offenbar auch nichts Ungewöhnliches. Doch die Dortmunder Stadtentwässerung erkannte am 14. Juni, dass dieses Loch kein Schlagloch, sondern ein Tagesbruch war. Der Asphalt ist unterspült worden und dann schließlich eingebrochen.

Noch am selben Tag gab es ausführliche Untersuchungen mit Video-Inspektion und einem Farbtest mit eingefärbtem Wasser, wodurch der Fließweg entdeckt wurde: Das Wasser kam vom Grundstück des Dachdecker-Unternehmens.

Sanierungsaufforderung

Wenige Tage später hatte Birgit Berz die Sanierungsaufforderung im Briefkasten. Denn die Stadt Dortmund war nach der Inspektion zu dem Schluss gekommen, dass hier ein Verstoß gegen die Selbstüberwachungsverordnung vorliegt.

Damit ist es Sache der Firma Berz, den Schaden am Abwasseranschluss und an der Straße auf eigene Kosten reparieren zu lassen. Das sieht Birgit Berz aber gar nicht ein. Aus mehreren Gründen.

Schaden bezahlen

Erstens komme Abwasser von mehreren Grundstücken auf ihrem Gelände in einem unterirdischen Sammler zusammen. Sie ist daher nicht bereit, alleine für den Schaden zu zahlen. Wenn überhaupt: „Die Straße gehört der Stadt, die soll das reparieren“, sagt sie

Zweitens sei die Straße so beansprucht, dass man erstmal prüfen müsse, ob nicht der Schwerlast-Verkehr für den Schaden verantwortlich sei. „Hier donnern im Minutentakt die 50-Tonner durch, ich weiß, warum die Rohre kaputt sind“. Die Antwort der Stadt macht ihr da aber keine weitere Hoffnung.

Kein Schaden durch Verkehr

Weil ganz speziell der Anschluss der Firma Berz beschädigt sei, könne die Stadt auch nur diese belangen. Außerdem liege der Anschluss in drei Metern Tiefe, sodass ein Schaden durch den Verkehr „nicht ausschlaggebend sein dürfte“, schreibt Stadtsprecherin Alexandra Schürmann in einer Stellungnahme.

Weil der Tagesbruch laut Verordnung nach sechs Monaten hätte repariert werden müssen und mittlerweile zehn Monate vergangen sind, steht nun die Zahlung eines Bußgeldes im Raum. Birgit Berz drohen 50.000 Euro Strafe. Es sei denn, die Stadt erhält bis Ende Mai Informationen über den Beginn der geforderten Reparatur-Maßnahmen.

Aktiv geworden

Deshalb ist Birgit Berz jetzt doch aktiv geworden. Sie hat sich bei einem Unternehmen einen Kostenvoranschlag machen lassen: Rund 3100 Euro für den Anschluss und 5000 für die Reparatur der Straße werden fällig.

Weil sie auch diese Beträge ziemlich happig seien, hat sie nun doch einen Anwalt hinzugezogen. Noch hat sie die Hoffnung, vielleicht doch ohne große Kosten aus der Angelegenheit herauszukommen.

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