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Impfpflicht ab März: Wie Dortmunder Kitas und Schulen damit umgehen wollen
Masern
Ab März müssen Kitas und Schulen sicherstellen, dass Schützlinge und Mitarbeiter gegen Masern geimpft sind. Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.
Für die Träger der Dortmunder Kitas bringt das neue Masernschutzgesetz viel Arbeit mit sich. Die Themen reichen von Personalfragen über Zeitfragen bis hin zum Datenschutz. Auch für Eltern stellen sich Fragen. Wir haben Antworten zu den wichtigsten Themen rund um das neue Gesetz zusammengestellt:
Für wen gilt die Impfpflicht?
Ab dem 1. März müssen bei der Neuaufnahme in einer Kita alle Kinder die Masernimpfung nachweisen können. Bis zum 31. Juli 2021 müssen auch die „Bestandskinder“ einen solchen Nachweis erbringen - also Kinder, die vor dem 1. März bereits eine Kita besuchten.
Ebenfalls geimpft sein müssen alle Mitarbeiter der Einrichtungen. Das erklärt die Stadt als Träger der rund 100 Fabido-Kindertageseinrichtungen übereinstimmend mit der Awo, den Katholischen Kindertageseinrichtungen Östliches Ruhrgebiet und dem Evangelischen Kirchenkreis als weiteren großen Trägern.
Was passiert mit Verweigerern?
Kann ein Kind die Masernimpfung bei der Neuaufnahme in eine Kita nicht nachweisen, ist ab März keine Aufnahme mehr möglich. „Hier ist das Gesetz eindeutig und streng“, betont Jörg Loose von der Awo. Können die Bestandskinder den entsprechenden Nachweis nach dem 31. Juli 2021 nicht erbringen, dürfen auch sie die Kita nicht weiter besuchen.
Verweigert ein impfpflichtiger Mitarbeiter der Impung, kann das arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur außerordentlichen Kündigung nach sich ziehen. So steht es im Gesetz.
In den Schulen gilt eine andere Regelung: Da die allgemeine Schulpflicht nicht durch das neue Gesetz ausgehebelt werden soll, müssen Verweigerer „nur“ namentlich dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Fabido, Awo, Katholische Kirche und Evangelischer Kirchenkreis sehen in diesen Punkten keine offenen Fragen.
Wie steht es mit dem Datenschutz?
Nicht einig ist man sich bei der Frage nach dem Datenschutz. Während der Evangelische Kirchenkreis und die Katholische Kirche die Weitergabe der Daten über den Impfstatus der Kinder als unproblematisch ansehen - es stehe schließlich so im Gesetz und sei somit abgesichert-, sieht die Awo die Frage kritischer.
„Müssten nicht die Eltern künftig eine Datenschutzvereinbarung für ihre Kinder unterschreiben, damit ein solches Verfahren Gültigkeit besäße? Falls ja, würde das wiederum einen großen bürokatischen Aufwand bedeuten. Das ist für uns kein klarer Sachverhalt“, so Loose.
Die Stadt sieht für die Fabido-Kitas keinen Anlass zu eigenen Datenschutzvereinbarungen.
Wie setzen die Einrichtungen das neue Gesetz um?
Bei Fabido habe die Stadt die Betreuungsverträge in jüngerer Vergangenheit bereits so abgeändert, dass nötige Passagen zur Erfüllung des neuen Gesetzes zum Zeitpunkt der Unterschrift integriert waren.
Der Evangelische Kirchenkreis hatte für Freitag eine Leitungskonferenz zum Thema Masernschutzgesetz einberufen. Hier wurden die Mitarbeiter von dem neuen Gesetz unterrichtet. Weitere Planungen folgen.
Die Katholischen Kindertageseinrichtungen Östliches Ruhrgebiet teilen mit, dass Mitte März ein Arbeitskreis zu dem Thema Masernschutzgesetz tagen soll, auch, um Abläufe genauer auszuarbeiten.
Schließlich wird sich zeitnah auch der Bezirksvorstand der Awo zusammensetzen, um sich zu den bestehenden Fragen zu beratschlagen.