3G-Regel in Bussen und Bahnen: Wer soll das in Dortmund kontrollieren?

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3G-Regel in Bussen und Bahnen: Wer soll das in Dortmund kontrollieren?

rnÖffentlicher Nahverkehr

Kommt die 3G-Regelung auch in Bussen und Bahnen? Bei den Verkehrsunternehmen stoßen die Überlegungen der Politik auf Skepsis. Und es gibt auch rechtliche Bedenken.

Dortmund

, 16.11.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

3G-Pflicht auch im öffentlichen Nahverkehr, also Mitfahrt in Bussen und Bahnen nur für Geimpfte, Genese und frisch Getestete - diese Pläne werden zurzeit in der Bundespolitik diskutiert. Betroffenen wäre neben dem Fernverkehr der Bahn auch Regional- und Nahverkehr.

Doch bei den Verkehrsunternehmen stößt das Vorhaben, das SPD, Grüne und FDP wohl in den neuen Entwurf für das Infektionsschutzgesetz einbringen wollen, auf viel Skepsis. Die Hauptfrage: Wer soll das kontrollieren?

Hubert Jung, Verkehrsvorstand von Bus- und Bahn-Betreiber DSW21, sieht mehrere offene Fragen: „Die Vorschläge, die 3G-Regel in Bussen und Bahnen anzuwenden, sehen wir sehr kritisch – insbesondere was die konkrete Umsetzung in die Praxis angeht“, erklärte Jung am Montag (15.11.) auf Anfrage.

Natürlich könnten die Service- und Sicherheitskräfte, die stichprobenartig die Fahrausweise und die Maskenpflicht kontrollieren, auch die 3G-Regel mitprüfen, erläutert Jung. Für eine lückenlose und flächendeckende Kontrolle fehlten aber die personellen und finanziellen Ressourcen. Jung erinnert daran, dass es in Dortmund mehr als 2000 Haltepunkte für Bus und Bahn gebe.

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In den Bussen werden die Fahrkarten zwar beim Einstieg vom Fahrer oder der Fahrerin kontrolliert. Es sei aber eine illusorische Vorstellung, dabei die 3G-Regel mehr als nur stichpunktartig überprüfen zu können, sagte Jung. „Dies würde zu massiven Zeitverzögerungen führen und jeden auf Verlässlichkeit ausgerichteten Fahrplan zerschießen.“

Hubert Jung, selbst Jurist, hat zudem grundsätzliche rechtliche Zweifel in Bezug auf eine 3G-Regel in Bussen und Bahnen. „Denn im öffentlichen Personen-Nahverkehr bestehe eine grundsätzliche Beförderungspflicht der Fahrgäste, die nur unter bestimmten Kriterien ausgesetzt werden darf.“

Ahndung ist schwierig

Ebenfalls skeptisch sieht man eine 3G-Pflicht beim Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR), der auch den Regionalverkehr im Ruhrgebiet organisiert. Auch VRR-Sprecher Dino Niemann verweist darauf, „dass flächendeckende Kontrollen kaum zu realisieren sind und, wenn überhaupt, nur stichprobenartig umsetzbar sind“.

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Noch schwieriger sei die Reaktion auf Verstöße. „Wenn die Vorgabe in der Coronaschutz-Verordnung übernommen wird, kann die Ahndung analog der Maskenpflicht nur von Bundespolizei oder Ordnungsämtern übernommen werden“, betont Niemann.

Nicht zuletzt weisen die Verkehrsunternehmen darauf hin, dass nach diversen Studien in Bussen und Bahnen kein erhöhtes Infektionsrisiko bestehe. „Im Hinblick auf die derzeitigen Rahmenbedingungen im ÖPNV – Maskenpflicht, kurze Reisezeiten, regelmäßiges Lüften an den Haltestellen – teilt auch das Robert-Koch-Institut diese Einschätzung“, stellt Hubert Jung fest.

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