„Voll ausgelastet“ Verwaltung will Schülerzahl an Grundschule in Dorsten deckeln

Verwaltung will Schülerzahl an Albert-Schweitzer-Schule deckeln
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Die Albert-Schweitzer-Schule und die Augustaschule liegen beide im Dorstener Stadtteil Hervest und teilen sich damit das Einzugsgebiet der Schulkinder. „Aus dem Schülerpotenzial in dem nächsten Umfeld der Schulen ergeben sich tendiziell insgesamt fünf Züge“, so die Verwaltung in einer Vorlage für den Schulausschuss, der am 12. Dezember tagt.

Vorgeschlagen wird dem Ausschuss, die Zahl der Erstklässler im kommenden Schuljahr in den Eingangsklassen der Albert-Schweitzer-Schule auf 48 zu begrenzen: also durchschnittlich 24 pro Klasse. Ganz so einfach ist das allerdings nicht, da der Gesetzgeber nur wenige Ausnahmen und Begründungen zulässt.

Sonderpädagogischer Bedarf

„Die Albert-Schweitzer-Schule ist Schule des Gemeinsamen Lernens und steht zudem vor besonderen Herausforderungen, die mit der Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf verbunden sind“, argumentiert die Verwaltung. Derzeit werden 15 Kinder dort im „Gemeinsamen Lernen“ unterrichtet - Kinder mit besonderem Förderbedarf. Vier weitere Kinder werden laut Verwaltung erwartet. „Die inklusive Beschulung dieser Kinder gelingt nachvollziehbar besser in Klassen mit geringeren Schülerzahlen“, so die Verwaltung.

Die Albert-Schweitzer-Schule unterstützt die Augustaschule zudem „als Partnerschule bei der Beratung und Prävention“. Aufgrund der Corona-Pandemie erwartet die Schulleitung der Albert-Schweitzer-Schule, dass mehr Schüler als sonst ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase bleiben werden.

Räumliche Gründe

Doch es gibt auch räumliche Gründe: „Während die Albert-Schweitzer-Schule mit ihrer durchgängigen Zweizügigkeit in ihrer räumlichen Kapazität voll ausgelastet ist, könnte die Augustaschule dank der mit Beginn des laufenden Schuljahres errichteten mobilen Raumelemente mit drei Zügen belegt werden“, so die Verwaltung. Die Anmeldezahlen für 2023/24 zeigen an dieser Schule nur eine knappe Dreizügigkeit.

Eine Deckelung an der Albert-Schweitzer-Schule würde also laut Verwaltung zwei Kriterien Rechnung tragen, die der Gesetzgeber als Ausnahmegründe nennt: „Ausgewogene Klassenbildung“ und „besondere Lernbedingungen“. Diese Begründungen müssten „im Zweifel gerichtlich überprüfbar“ sein, so die Verwaltung, die den Vorschlag im Vorfeld mit der Schulaufsicht abgestimmt hat. Beschlossen werden müsste die Deckelung vor Abschluss des Anmeldeverfahrens.

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