Video-Besichtigung Rosemarie Franzen zeigt freistehendes Haus für 449.000 Euro

Rosemarie Franzen zeigt freistehendes Haus für 449.000 Euro
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Das Haus wurde 1969 gebaut und steht im Dorstener Stadtteil Rhade. Wenige hundert Meter entfernt ist die A 31 und zu Fuß braucht es nur ein paar Schritte, bis man im Naturschutzgebiet ausgedehnte Spaziergänge machen kann. Den Zustand des Hauses beschreibt Maklerin Rosemarie Franzen (LBS) als „sehr gepflegt“.

Fortwährend modernisiert wurde das Haus im Laufe der Jahre. So wurde die Fassade 1981 gedämmt und verklinkert, eine Dämmung gibt es auch im Dach. Auf das Dach könne noch eine Photovoltaik-Anlage gebaut werden, so Franzen. Für Autos gibt es eine Garage sowie einen Stellplatz auf dem Grundstück. Der pflegeleicht angelegte Vorgarten hat eine automatische Bewässerung für die Pflanzen.

Vom Balkon im Obergeschoss kann man ins Grüne schauen.
Vom Balkon im Obergeschoss kann man ins Grüne schauen. © Berthold Fehmer

Unterteilt ist das Haus in eine Erdgeschosswohnung (etwa 124 Quadratmeter) mit Wintergarten und Garten sowie eine Dachgeschosswohnung mit etwa 82 Quadratmetern und großem Balkon (2019 erneuert) mit Blick ins Grüne. Die Wohnung im Dachgeschoss ist leergezogen und könne wie bislang vermietet werden, so Franzen. Oder eine größere Familie nutzt das Haus als großzügiges Einfamilienhaus mit dann etwa 206 Quadratmetern Wohnfläche.

Großer Kaminofen

Highlight im Erdgeschoss ist das große Wohnzimmer mit seinem großen Kaminofen. Geheizt wird ansonsten mit Gas. Der neue Energieausweis des Hauses weist die Stufe E aus.

Der große Kaminofen ist das Highlight des Wohnzimmers.
Der große Kaminofen ist das Highlight des Wohnzimmers. © Berthold Fehmer

Einbauküche, Schlafbereich, Arbeitszimmer sowie ein modernes Badezimmer mit großer, barrierefreier Dusche finden sich ebenfalls im Erdgeschoss. Die Sicherheitsfenster sind mit Sensoren ausgestattet, die mit einem Sicherheitsdienst verbunden sind. Was allerdings kostenpflichtig sei, so Franzen, wenn man diesen Service weiter nutzen will.

Der große Wintergarten bietet Ausblick in den ansonsten nicht einsehbaren Garten mit Terrasse. Platz für Gartengeräte und Werkzeug gibt es in einem zusätzlichen Geräteraum.

Ein Blick in den Garten und auf den Wintergarten
Ein Blick in den Garten und auf den Wintergarten © Berthold Fehmer

Von der Wohnung im Erdgeschoss gelangt man in den Keller, der zwar nicht besonders hoch ist, dafür aber viel Platz und unter anderem eine Sauna, eine Werkstatt, ein vollwertiges Badezimmer und einen Partykeller bietet. Sowie einen Abstellraum für Waschmaschine und Trockner.

Für Heimwerker spannend: Im Keller gibt es eine komplette Werkstatt.
Für Heimwerker spannend: Im Keller gibt es eine komplette Werkstatt. © Berthold Fehmer

Das Obergeschoss besteht aus einem großen Wohnzimmer, Essbereich, Küche, Bad, zwei Schlafräumen sowie einem Abstellraum für Waschmaschine und Trockner.

Rosemarie Franzen im Wohnzimmer des Obergeschosses. Dieses war bislang vermietet, ist aber mittlerweile leergezogen.
Rosemarie Franzen im Wohnzimmer des Obergeschosses. Dieses war bislang vermietet, ist aber mittlerweile leergezogen. © Berthold Fehmer

Interessenten habe es bereits für das angebotene Haus gegeben, berichtet Franzen. Doch was manche abgeschreckt habe: Die 713 Quadratmeter Grundstücksfläche unterliegen dem Erbbaurecht, von vielen auch als „Erbpacht“ bezeichnet.

Rosemarie Franzen in der Sauna, die sich im Keller befindet.
Im Keller gibt es eine kleine Sauna. © Berthold Fehmer

Was bedeutet das? Ein Grundstücksbesitzer stellt einem Bauwilligen ein Grundstück zur Verfügung gegen einen jährlichen Erbbauzins. „Abgeschlossen werden solche Verträge üblicherweise über 99 Jahre und so ist das auch hier“, sagt Franzen.

Erbbauzins

Wer das Haus erwirbt, zahlt 1.183 Euro pro Jahr an den Grundstücksbesitzer. Die Höhe richtet sich nach dem Grundstückswert sowie nach der Entwicklung des Bodenrichtwerts. Ohne Erbbaurecht würde laut Franzen das Grundstück allein 178.000 Euro kosten - diese Kaufkosten entfallen, was laut Franzen den Käufern bei der Eigenkapital-Quote für die Finanzierung zugutekommt.

Doch was passiert, wenn der Vertrag endet - im vorliegenden Fall in 44 Jahren? In den meisten Fällen werde der Vertrag verlängert, so Franzen. Wenn nicht, gibt es noch zwei Möglichkeiten: Der Hausbesitzer kauft dem Grundstücksbesitzer das Grundstück ab oder der Grundstücksbesitzer das Haus. Mindestens zwei Drittel des Verkehrswerts des Hauses müsste Letzterer dann zahlen, so Franzen.

Wie es im Haus aussieht, sehen Sie auf dorstenerzeitung.de

Ein Blick ins Wohnzimmer (Erdgeschoss)
Ein Blick ins Wohnzimmer (Erdgeschoss) © Berthold Fehmer
Die Einbauküche im Erdgeschoss
Die Einbauküche im Erdgeschoss © Berthold Fehmer
Der Eingangsbereich des Hauses. Über die Treppe geht es in die Wohnung im ersten Geschoss.
Der Eingangsbereich des Hauses. Über die Treppe geht es in die Wohnung im ersten Geschoss. © Berthold Fehmer

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