Es war eine wilde Hatz durch mehrere Städte im Kreis Recklinghausen, die sich die Polizei in der Nacht zu Montag (23.10.) mit zwei Männer aus Dorsten lieferte. Die Verfolgungsjagd samt Hubschrauber-Einsatz nahm ihren Anfang in Dorsten und endete schließlich auch dort mit der Festnahme von zwei Männern aus Dorsten und Haltern.
Wenige Tage später ist der Dorstener (33) wieder zu Hause. Nachbarn sind empört, weil sie der Meinung sind, dass er deutlich mehr auf dem Kerbholz hat. Von Drogenhandel ist in einem Gespräch mit der Redaktion die Rede. Tatsächlich wurden im Wagen Rückstände von Betäubungsmitteln gefunden, auch könnte laut Polizeibericht mindestens einer der beiden Tatverdächtigen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben.
„Das bedeutet aber noch nicht, dass auch mit Drogen gehandelt wird“, warnte Polizeisprecher Andreas Lesch auf Anfrage vor voreiligen Rückschlüssen. Ob der Mann der Polizei bekannt gewesen sei, weitere Ermittlungen laufen oder er bereits vorbestraft sei, dazu machte Lesch mit Hinweis auf den Datenschutz keine Angaben.
Kriterien für U-Haft
Der Polizeisprecher machte allerdings deutlich, dass ein Verkehrsdelikt, um das es in diesem Fall gegangen sei, nicht ausreiche, um einen vorläufig Festgenommenen in U-Haft zu bringen. Unabhängig davon entscheide das auch nicht die Polizei. „Die Staatsanwaltschaft muss einen Antrag stellen, ein Gericht entscheidet dann, ob die Haftbedingungen erfüllt sind.“
Dazu reicht ein Blick in die Strafprozessordnung. Fluchtgefahr ist ein Kriterium, aber auch die Schwere der Tat oder eine Wiederholungsgefahr. Und letztlich geht es auch um eine zu erwartende Strafe. Wer beispielsweise mit einer Geldstrafe wegen eines Vergehens rechnen muss, wird sicherlich nicht in Untersuchungshaft kommen.
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