Drei Polizisten waren im Juni 2023 bei einem schweren Unfall auf der Lippramsdorfer Straße in Lembeck schwer, teilweise sogar lebensgefährlich verletzt worden. Die Beamten der fünften Bereitschaftspolizeihundertschaft waren am frühen Morgen auf dem Rückweg von einem nächtlichen Einsatz im Kreis Borken, ihr Mercedes Sprinter war urplötzlich von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt.
16 Monate später ist nun erstmals öffentlich mitgeteilt worden, wie es zu dem Unfall gekommen ist. Gleichzeitig hat das Amtsgericht Dorsten eine Geldstrafe gegen den Fahrer festgesetzt. Vorausgegangen war ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Eine öffentliche Verhandlung hat es deshalb nicht gegeben.
Fahrer hatte Sekundenschlaf
Wie Dr. Stephan-Robert Hillebrand, Direktor des Dorstener Amtsgerichts, nun auf Nachfrage bestätigte, war der Streifenwagen „wegen kurzfristiger Unaufmerksamkeit des Angeklagten (drei Sekunden)“ von der Straße abgekommen.
Um das festzustellen, hatte es in den vergangenen Monaten Gutachten und einen Vor-Ort-Termin gegeben, weil unter anderem geklärt werden sollte, warum ein Gurt auf dem Rücksitz des Streifenwagens nach dem Aufprall gerissen war.

Die Ermittlungen waren in den vergangenen Monaten geprägt von einigen Ungereimtheiten - und Irritationen zwischen dem zuständigen Verkehrskommissariat in Dortmund und der Staatsanwaltschaft Essen. Die schickte im Frühjahr sogar eine sogenannte „Ermittlungsverfügung“, weil sie sich unzureichend informiert fühlte über den Stand der Untersuchungen. Der Unfall lag damals schon zehn Monate zurück, ohne dass es ein Ergebnis gab.
Hinzu kam, dass der Fahrer sich an nichts erinnern konnte, seine beiden Kollegen im Fahrzeug schliefen und andere Beamte in anderen Fahrzeugen auch nichts mitbekommen haben wollen, obwohl die Einsatzhundertschaft in Kolonne unterwegs gewesen war.
Kein Einspruch gegen Strafbefehl
„Da der Strafbefehl vom Gericht erlassen wurde, ist nicht öffentlich verhandelt worden“, erklärte der Direktor des Amtsgerichts am Dienstag (8.10.). „Eine öffentliche Verhandlung erfolgt nach Erlass nur noch, wenn Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt wird. Dies ist nicht geschehen.“
Warum die Staatsanwaltschaft den Weg des Strafbefehls gegangen ist, bleibt unklar. Möglicherweise, um Gerichtskosten zu sparen. Zur Höhe der Geldstrafe äußert sich das Amtsgericht nur vage. 70 Tagessätze hat es verhängt, „die Höhe des Tagessatzes bestimmt sich nach den persönlichen (Einkommens-) Verhältnissen des Angeklagten“, so Hillebrand. „Hierzu möchte ich keine Angaben machen.“