
© Jörn Hartwich
Tochter will verstorbenen Vater umbetten lassen – Stadt sagt „nein“
Gerichtsprozess
Eine Frau möchte ihren in Wulfen beerdigten Vater ins Hamburger Grab der Mutter verlegen lassen. Doch die Stadt Dorsten verweigert die Zustimmung. Jetzt ist der Fall vor Gericht.
Dieser Fall ist hoch emotional. Eine Frau aus Hamburg möchte, dass ihr in Alt-Wulfen beerdigter Vater ins Grab der Mutter verlegt wird – zu ihr nach Norddeutschland. Doch die Stadt Dorsten will die Umbettung nicht genehmigen. Am Freitag hat der Friedhofsstreit das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen erreicht.
Rund zwölf Jahre ist es inzwischen her, dass der Vater verstorben ist. Seine Frau hat damals noch gelebt. Sie zog mit der Tochter in die Nähe von Hamburg, wo sie später auch beerdigt wurde. Jetzt möchte die Tochter, dass beide auch nach ihrem Tod zusammen sind. Doch so einfach ist die Sache nicht.
Kein „Leichentourismus“
Um einen sogenannten „Leichentourismus“ zu verhindern, ist eine Umbettung rechtlich nur in absoluten Ausnahmenfällen erlaubt. Zum Beispiel, wenn der Verstorbene genau das zu Lebzeiten ausdrücklich so gewünscht hat. Ob das aber auch in diesem Fall so war, ist umstritten.
„Egal, wo Du hingehst, nimm mich immer mit.“ So oder so ähnlich soll sich der Vater einst im Familienkreis geäußert haben. Aber ob sich das auch auf die Zeit nach seinem Tod bezogen hat?
Die Richter hätten dazu gerne die Tochter befragt. Doch die ist trotz ihrer Klage unentschuldigt nicht vor Gericht erschienen. Weil es um eine sehr persönliche Sache geht, wollen die Richter ihr aber eine zweite Chance geben und haben den Prozess erst einmal vertagt.