Bei frostigen Temperaturen um den Gefrierpunkt taucht alljährlich ein bekanntes Problem auf: Der Abfall friert in der Mülltonne fest und diese kann nicht vollständig geleert werden.
Daher gibt der Entsorgungsbetrieb Stadt Dorsten ein paar heiße Tipps für kalte Zeiten.
- Bewahren Sie Ihre Mülltonnen möglichst an einem temperaturgeschützten Standort auf und stellen sie erst am Morgen der Leerung an den Straßenrand. So können Sie das Festfrieren der Abfälle verhindern.
- Wenn Ihre Mülltonnen kontinuierlich im Freien stehen, sollten Sie bei Minustemperaturen die gefrorenen Abfälle am Leerungstag mit einem Spaten oder Besenstiel vom Tonnenrand lösen und auflockern. Das gilt insbesondere für Biotonnen.
- Das Festfrieren der Bioabfälle wird erschwert, wenn man sie in etwas Zeitungspapier einwickelt oder in eine Papiertüte steckt. Die Nutzung sog. kompostierbarer Plastiktüten ist auch bei Frost nicht erlaubt.
- Der Boden der Biotonne kann mit einer dünnen Schicht Zeitungspapier ausgelegt werden. Biotonnen, die morgens früh nicht geleert werden konnten, weil der Inhalt gefroren war, werden nicht automatisch von dem später kommenden Restmüllfahrzeug geleert.
- Geben Sie den Restmüll in gut zugebundenen Müllbeuteln in die Tonne. Auch hier kann der Boden der Tonne mit einer dünnen Schicht Zeitungspapier ausgelegt werden.
- Achten Sie darauf, dass bei allen Tonnen der Deckel stets geschlossen ist, damit kein Regenwasser eindringen und gefrieren kann.
Abfallbehälter, in denen der Abfall festgefroren ist, können vom Entsorgungsbetrieb nicht nachgeleert werden. In diesem Fall kann der Inhalt der Tonnen am Wertstoffhof angeliefert werden. Bürgerinnen und Bürger können ihn dort kostenfrei entsorgen.
Tipps gegen eingefrorene Wasserleitungen
Mit dem Winter vor der Tür und angesichts den noch zu erwartenden frostigen Temperaturen warnt die Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft (RWW) vor Schäden durch eingefrorene Wasserzähler und Hausanschlussleitungen. Sie weist darauf hin, dass Hauseigner oder Mietende selbst für die Frostsicherheit von Hausanschlüssen, Wasserleitungen bzw. -zählern und Heizungsanlagen verantwortlich sind.
RWW-Rohrnetzexperte Mirco Wolff rät: „Ungeschützte Leitungsteile, Zähler und andere Armaturen sollten mit geeigneten Materialien wie Holzwolle oder Styropor isoliert werden. Besonders wichtig dann, wenn sich der Zähler in einem Zählerschacht befindet oder eine separate Entnahmestelle für die Gartenbewässerung installiert ist.
Auch im Keller, in der Waschküche oder in der Garage kann Kälte Schaden anrichten. Deshalb: Türen und Fenster schließen, Zugluft vermeiden. Ungenutzte Leitungen in Garten oder Garage überstehen den Winter unbeschadet, wenn sie rechtzeitig entleert werden. Bei Schäden an Hausanschlüssen oder Zählern sollte RWW umgehend informiert werden. Der zuständige Entstörungsdienst ist rund um die Uhr besetzt und telefonisch erreichbar unter: Service-Point Dorsten/Reken, Tel. (02864) 902000
Pflichten bei Eis und Schnee
Die Verbraucherzentrale NRW, die auch in Dorsten eine Beratungsstelle an der Julius-Ambrunn-Straße 10, betreibt, macht auf Pflichten aufmerksam, die Bürgerinnen und Bürger bei Eis uns Schnee haben.
Bürgersteige und Zufahrten müssen in der Regel von 7 bis 20 Uhr frei sein. „Wer diese Pflicht auf Mieterinnen und Mieter überträgt, muss das im Mietvertrag vereinbaren“, erklärt Elke Weidenbach, Juristin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Haftungsfrage bei Eis und Schnee
Wer haftet, wenn jemand stürzt? Rutscht jemand auf einem vereisten oder schneebedeckten Weg aus und verletzt sich, springt zunächst die eigene Krankenversicherung ein.
Wenn der Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem direkten Heimweg passiert ist, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Die Krankenversicherung kann sich aber die Kosten beim Verursacher zurückholen, und das wäre die Person, die die Streupflicht hatte. Betroffene sollten dann ihre Haftpflichtversicherung informieren, die den Anspruch prüft und den Schaden gegebenenfalls reguliert. Wer keine Haftpflichtversicherung hat und einen Schaden etwa durch unterlassenes Schneeräumen verursacht, muss mögliche Ansprüche aus eigenen Mitteln ersetzen. Das kann je nach Verletzung teuer werden.
Bei Langzeitfolgen zahlt beispielsweise u.a. eine private Unfallversicherung oder auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das richtige Streumittel
Wer Gehwege eisfrei halten will, sollte zu umweltverträglichen Streumitteln aus Kalkstein, Sand oder Quarz greifen. Diese Varianten sind eine gute Alternative zum Salz, dessen Einsatz in vielen Kommunen verboten ist.
Als Rutschschutz eignen sich Splitt und Sand. Empfehlenswerte Streumittel tragen oft das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Aufgefegte Reste können in der grauen Tonne entsorgt werden. Versicherungen für Schäden am Haus: Falls es sehr stark schneit und ein Hausdach unter der Schneelast einbricht, hilft nur eine zusätzlich zur Gebäudeversicherung abgeschlossene oder darin enthaltene Elementarschadenversicherung.
Wenn Schnee Fenster zerstört, kann auch die Glasversicherung einspringen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Scheiben gerissen sind. Wenn Wasser in Leitungen gefriert, übernehmen in der Regel Hausrat- und Wohngebäudeversicherung den Schaden.
Für weitere Informationen: Verbraucherzentrale NRW in Dorsten, Julius-Ambrunn-Straße 10, Tel. (02362) 78752-01, dorsten@verbraucherzentrale.nrw