Stadt Dorsten verschickt Grundbesitzabgaben-Bescheide Was Hausbesitzer beachten müssen

Stadt Dorsten verschickt Bescheide über Grundbesitzabgaben
Lesezeit

Konkret geht es um die Bescheide über Grund- und Hundesteuern sowie Gebühren für Abfall- und Abwasserentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst. Die Stadt weist darauf hin, dass wegen des erforderlichen Vorlaufs nur Vorgänge berücksichtigt seien, die bis zum 15. Dezember 2023 bearbeitet werden konnten. Zu danach eingegangenen Anträgen oder Mitteilungen werden ab 15. Januar 2024 Änderungsbescheide versandt.

Wer Einwendungen geltend machen möchte, kann Widerspruch erheben. Die Frist hierfür beträgt einen Monat. Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheide. In vielen Fällen können Unstimmigkeiten aber auch unbürokratisch behoben werden. „Wer das Gefühl hat, dass Daten durch Missverständnis, Rechenfehler, Zahlendreher oder aufgrund einer anderen offenbaren Unrichtigkeit falsch sind, sollte Kontakt mit der Steuerabteilung aufnehmen“, so die Mitteilung der Stadt.

Termin vereinbaren

Dies sollte möglichst auf elektronischem Weg passieren. Also telefonisch oder per E-Mail (kommunale-finanzen@dorsten.de) oder Fax (02362/66 5722). „Bei Telefonaten kommt es erfahrungsgemäß wegen zahlreicher Anfragen zu Wartezeiten. Die Steuerabteilung wird voraussichtlich zumindest in den ersten Tagen nach Bescheidversand nur schwer zu erreichen sein. Falls Sie eine persönliche Vorsprache für erforderlich halten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.“

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien bemüht, Anfragen rasch zu beantworten. „Die Antwort kann dennoch einige Tage dauern. Hierfür bittet die Verwaltung um Verständnis.“

Einzugsermächtigung

Wer noch keine Einzugsermächtigung erteilt hat, kann einen beigelegten Vordruck für das Sepa-Lastschriftmandat nutzen. „Mit einer Einzugsermächtigung wird die Arbeit der Stadtkasse erleichtert, da fällige Beträge automatisiert eingezogen und verbucht werden können.“ Bürgerinnen und Bürger könnten so auch Kosten für einen Zahlungsverzug vermeiden.

Wer aufgrund besonderer Umstände nicht rechtzeitig zahlen kann, sollte einen Stundungsantrag stellen. Dieser ist vor Fälligkeit einer Zahlung einzureichen. Umstände für Zahlungsschwierigkeiten sind darzulegen und nachzuweisen.

Falls ein Lastschriftmandat erteilt ist, ist dies auf dem Abgabenbescheid vermerkt. Sollte nach Erstellung der Bescheide eine Änderung der Bankverbindung mitgeteilt worden sein, wird dies von der Stadtkasse berücksichtigt.

Steuern und Gebühren

Auf welche Änderungen müssen sich die Bürger einstellen? Grundsteuern, Gewerbesteuer und Hundesteuer bleiben unverändert. Bei den Gebühren gibt es aber einige Änderungen.

Die Restmüllgebühr steigt von 2,03 auf 2,18 Euro je Liter Müllvolumen jährlich. Für die 120-Liter-Tonne sind das 1,50 Euro monatlich mehr. Die Gebühr für die Biomülltonne bleibt unverändert.

Die Abwassergebühr für Schmutzwasser steigt um 29 Cent auf 2,89 Euro je Kubikmeter Abwasser. Ein Vier-Personen-Haushalt mit 180 Kubikmetern Abwasser zahlt 52,20 Euro jährlich mehr. Die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung steigen um 4 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche auf 91 Cent. Bei 100 Quadratmetern sind das 4 Euro jährlich mehr.

Straßenreinigung

Die Straßenreinigungsgebühren erhöhen sich für die Sommerwartung um 0,0075 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche bei wöchentlicher Reinigung (inner- und überörtliche Verkehrsstraßen) bzw. um 0,0025 Euro bei vierwöchentlicher Reinigung (Anliegerstraßen). Bei wöchentlicher Reinigung ergeben sich für ein 500-Quadratmeter-Grundstück Mehrkosten von 3,75 Euro jährlich, bei vierwöchentlicher Reinigung 1,25 Euro mehr. Die Gebühr für die Winterwartung steigt um 0,0012 Euro je Quadratmeter, das bedeutet für das 500-Quadratmeter-Grundstück eine Erhöhung um 60 Cent jährlich.

Weitere Infos unter www.dorsten.de/gba

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 14. Januar 2024.