Stadt Dorsten erhebt Wettbürosteuer jahrelang zu Unrecht Jetzt wird´s teuer

Stadt Dorsten hat Wettbürosteuer jahrelang zu Unrecht erhoben
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Seit dem 1. Januar 2016 gibt es die Wettbürosteuer in Dorsten. Bemessen wurde die in den ersten beiden Jahren nach der Fläche der Wettbüros. Je größer, desto mehr Steuer war zu zahlen. Unzulässig war diese Praxis laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2017. Der Wetteinsatz sei der gerechteste Maßstab, so das Gericht - und dem folgte die Stadt Dorsten seit 2018 wie auch andere Kommunen. Eine Wettbürosteuersatzung vom 6. Dezember 2017 war dafür die Grundlage.

Diese Satzung soll laut Verwaltungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss nun aufgehoben werden. Oder, wie es im Verwaltungsdeutsch heißt: „Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer (...) wird erlassen.“

Gleichartigkeitsverbot

Denn das Bundesverwaltungsgericht hat die kommunale Wettbürosteuer am 20. September 2022 als generell unzulässig verworfen. Dahinter steckt das sogenannte „Gleichartigkeitsverbot“, das im Grundgesetz geregelt ist. Und bedeutet, dass Länder und Kommunen nicht eine Steuer erheben können, die bereits vom Bund in gleicher Art erhoben wird.

Bei der Wettbürosteuer ist aber genau das passiert. Die Umstellung des Steuermaßstabs auf die Wetteinsätze führte laut Bundesverfassungsgericht dazu, dass das Gleichartigkeitsverbot die kommunale Wettsteuer verbietet. Denn es gibt bereits die im Rennwett- und Lotteriegesetz festgelegten Renn- und Sportwettensteuer.

Einnahmequelle fällt weg

Welche Auswirkungen hat dies für Dorsten? Sicher ist: Eine Einnahmequelle versiegt. Rund 280.000 Euro hat die Stadt von 2016 bis 2022 an Wettbürosteuern von vier Wettbüros eingenommen. Steuereinnahmen von 50.000 bis 60.000 Euro pro Jahr fallen weg. Bürgermeister Tobias Stockhoff wird in der Vorlage für den Ausschuss zitiert: „Dies ist bereits bei der Finanzplanung für 2023 berücksichtigt.“ Die Verwaltung hat bereits nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ab dem dritten Quartal 2022 keine Wettbürosteuern mehr erhoben.

Die Frage ist jetzt: Wie viel muss die Stadt an zu viel gezahlten Steuern zurückerstatten? Zwischen 2016 und 2022 seien die meisten Steuerbescheide nicht angefochten worden „und inzwischen bestandskräftig, sodass die Bescheide nicht zurückgenommen werden müssen“, so Stockhoff. „Eine Rücknahme ist auch dann nicht erforderlich, wenn die zugrunde liegende Steuersatzung rechtswidrig oder gar nichtig ist.“

Anträge werden abgelehnt

Laut Stockhoff liegen bereits Anträge von Wettbürobetreibern vor, die auf Rücknahme der bestandskräftigen Steuerbescheide und auf Erstattung aller gezahlten Wettbürosteuern pochen. „Die Verwaltung wird diese Anträge ablehnen.“ Ob die Stadt damit durchkommt, wird sich zeigen. Denn laut Stockhoff bleibe abzuwarten, „ob Ablehnungsentscheidungen dann auf dem Verwaltungsrechtsweg angefochten werden“.

Rückzahlungen wird die Stadt in jedem Fall leisten müssen. Denn einige Wettbürobetreiber hatten seit Anfang 2018 Steuerbescheide durch Widersprüche und Klagen angefochten. „Zur Vermeidung von vierteljährlichen Klageverfahren sind die meisten Widerspruchsverfahren ruhend gestellt worden“, so Stockhoff.

Musterverfahren in Münster

Drei Klagen seien durch gerichtlichen Vergleich beendet worden, wonach die Entscheidung aus einem Musterverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zu übernehmen ist. Stockhoff: „Das Verfahren vor dem OVG NRW ist aktuell noch anhängig, wird aber kurzfristig durch Rücknahme des Steuerbescheides erledigt.“

Insgesamt 22 Steuerbescheide seien deshalb nicht bestandskräftig. Alle müssen zurückgenommen und Steuern in Höhe von 53.000 Euro zurückgezahlt werden. Hinzu kommen Kosten für das Klageverfahren und Prozesszinsen, deren Höhe noch nicht feststehen. Für die Erstattungsbeiträge seien Rücklagen gebildet worden, so Stockhoff.