Hässlicher Missbrauchs-Fall in Dorsten Jugendliche (15) zum Oralverkehr gedrängt

Hässlicher Missbrauchs-Fall: Jugendliche (15) zum Oralverkehr gedrängt
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„So einen Fall hatte ich hier noch nie“, schüttelte Strafrichterin Lisa Hinkers während der Verhandlung den Kopf. Und auch der Angeklagte konnte sich sein damaliges merkwürdiges und hässliches Verhalten vom Neujahrsabend dieses Jahres im Nachhinein nicht mehr erklären.

„Ich bereue das zutiefst“, sagte er am Mittwoch (11.12.) aus, „noch immer mache ich mir Gedanken darüber, wie ich diesen größten Fehler meines Lebens überhaupt machen konnte“.

Sexueller Missbrauch wurde dem 38-jährigen Dorstener vorgeworfen. Den Beschuldigten, der von Bürgergeld lebt und laut seines Verteidigers wegen psychischer Probleme einen Betreuer hat, gelüstete es an dem fraglichen Tag nach Sexualverkehr.

Dabei kam er ausgerechnet auf die Idee, seine damals 15-jährige Tochter und deren gleichaltrige Freundin, die zuvor den Silvesterabend und den Rutsch ins neue Jahr miteinander gefeiert hatten, um Unterstützung zu bitten: Der Vater bot den Mädchen Geld an, wenn sie ihm eine Partnerin für den Geschlechtsverkehr besorgen würden.

Die beiden Freundinnen hatten nach eigenen Angaben jemanden im Auge, diejenige habe aber kein Interesse an dem unappetitlichen Deal gehabt. Daraufhin forderte der 38-Jährige seine Tochter auf, bei ihrer Freundin vorzufühlen, ob sie mit ihm ins Bett gehen würde.

20 Euro „Lohn“

„Als ich den Vorschlag hörte, wollte ich zunächst nicht mitmachen“, sagte das spätere Opfer im Saal 15 des Dorstener Amtsgerichts aus. Aber nachdem erneut Alkohol im Spiel gewesen sei, habe sie sich dann doch von der nachdrücklich auf sie einwirkenden Tochter überreden lassen - 20 Euro und rauschmittelhaltige Medikamente sollte sie nämlich als „Lohn“ für diesen sexuellen Dienst bekommen. Dazu habe sie freiwillig „Ja, okay“ gesagt. Im Schlafzimmer des Angeklagten kam es schließlich zum Oralverkehr zwischen der 15-Jährigen und dem Mann.

Kurz nachdem sie die Wohnung verlassen hatte, sprach sie mit einer Bekannten über die Sache, woraufhin die Polizei informiert wurde, die nach am gleichen Abend die Wohnung des Täters aufsuchte. „Er verhielt sich absolut kooperativ“, sagten die Beamten im Gesichtssaal aus.

Das Opfer, das von der Polizei zum Gerichtstermin vorgeführt werden musste und sich dort selbst als „schwierige“ Jugendliche bezeichnete, hat bis heute unter dem Geschehnissen zu leiden.

Die tiefe Freundschaft mit der Tochter des Angeklagten - auf die womöglich noch ein Verfahren wegen Beihilfe zu der Tat zukommt - sei deswegen komplett zerstört worden. Seit der Tat habe sie Angst vor Männern, und weitere Probleme, unter denen sie leide, hätten sich verschlimmert, sagte die in mittlerweile in einer Gelsenkirchener Wohngruppe lebende jetzt 16-Jährige aus.

1.800 Euro Geldstrafe

Strafrichterin Lisa Hinkers zeigte sich während der Vernehmung des Opfers, das sie aus ihrer Tätigkeit als Jugendrichterin schon länger kennt, emotional sehr berührt. „Ich bin sehr erschüttert, wenn ich sehe, was aus ihr geworden ist“, erklärte sie in der Urteilsbegründung des Schöffengerichts, das den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilte.