Schiffsunfall B 224-Brücke Polizeioberkommissar Jonas Tepe nennt Ergebnis der Ermittlungen

Schiffsunfall: Kein Hinweis auf Trunkenheit oder technisches Versagen
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In der Nacht zum 18. August 2022 war ein Kohlefrachter auf dem Wesel-Datteln-Kanal mit der Brücke der Bundesstraße 224 in Dorsten kollidiert - offenbar, weil das Führerhaus nicht weit genug heruntergefahren war. Dabei wurden der Schiffsführer verletzt und das Führerhaus des Schiffes zerstört. Zudem wurde die Brücke so schwer beschädigt, dass der Verkehr darauf seit Monaten eingeschränkt ist.

Auf Anfrage berichtet Polizeioberkommissar Jonas Tepe, Sprecher der Polizei in Duisburg, dass die Ermittlungen zur Unfallursache abgeschlossen sind. „Wir haben keine Hinweise auf eine technische Ursache ermittelt.“ Der Vorgang werde nun über das Zentrale Kriminalkommissariat der Wasserschutzpolizei an die Staatsanwaltschaft Duisburg weitergegeben.

Gefährdung des Schiffsverkehrs

Tepe: „Der Schiffsführer muss sich weiterhin mit einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen § 315a StGB - Gefährdung des Schiffsverkehrs - auseinandersetzen.“

Ein Blick in den Gesetzestext enthüllt, was dem Schiffsführer, ein 42-jähriger Mann aus Polen, nun drohen könnte. „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Führer eines solchen Fahrzeugs oder als sonst für die Sicherheit Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Schiffsverkehrs verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.“

Kein Hinweis auf Trunkenheit

Es habe keine Hinweise auf Trunkenheit bei dem 42-Jährigen gegeben, so Tepe. In dem Paragraphen 315a findet sich auch eine Passage, die ein Strafmaß für ein fahrlässiges Verhalten festsetzt. „Wer (...) fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ob der 42-jährige Schiffsführer fahrlässig oder vorsätzlich handelte, „stellt nicht die Polizei, sondern die Justiz im weiteren Verlauf des Strafverfahrens fest“, so Tepe.

„Nicht einfach auf die Bremse“

Im Schiffsverkehr sei es wichtig, „dass gewährleistet ist, dass immer jemand an Deck ist, der das Schiff sicher führen kann“, so Tepe. Die Schiffsbrücke müsse immer frühzeitig vor Brücken heruntergelassen werden - sonst seien die Folgen drastisch. Tepe: „Man kann bei einem Schiff nicht einfach auf die Bremse treten.“

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