Das Ruhrparlament hält am Emmelkämper Brauck zwischen A 31 und Holsterhausen-Dorf als möglichen Standort für ein neues Gewerbegebiet fest, bietet aber einen Kompromiss an..

© Guido Bludau (A)

Ruhrparlament für Emmelkämper Brauck - bietet aber Kompromiss an

rnGewerbegebiet

Entgegen dem Votum aus Dorsten und Schermbeck hat sich das Ruhrparlament für den Emmelkämper Brauck als Standort für ein Gewerbegebiet ausgesprochen - aber auch für einen Kompromiss.

Dorsten, Schermbeck

, 25.06.2021, 16:45 Uhr / Lesedauer: 2 min

Das Ruhrparlament hat sich am Freitag (25. Juni) auf seiner Sitzung zwar dem Willen der Kommunen Dorsten und Schermbeck widersetzt und mehrheitlich dem „Teilplan Regionale Kooperationsstandorte“ zugestimmt - und hält damit weiterhin an dem umstrittenen Gewerbestandort „Emmelkämper Brauck“ fest.

Aber: Mit einem Kompromissvorschlag bietet sie die Möglichkeit von Ersatzstandorten an. Politik und Verwaltung in Dorsten und Schermbeck favorisieren bislang bekanntlich den Standort „Rüster Feld“ im Grenzgebiet der beiden Kommunen.

Insgesamt 24 Standorte

Der „Sachliche Teilplan Regionale Kooperationsstandorte“ legt insgesamt 24 mögliche Standorte im gesamten Ruhrgebiet für neue Gewerbe- und Industriegebiete mit einem Umfang von 1.300 Hektar fest. Allerdings erklärte das Ruhrparlament laut Beschluss eines Begleitantrags von CDU und SPD, dass „es die Möglichkeit einer flexiblen Nachsteuerung der Flächenausweisung geben muss“.

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So könne sichergestellt werden, dass den Anforderungen des Landesentwicklungsplans nach „bedarfsgerechter“ Flächenausweisung und jeweils aktuellen Marktentwicklungen Rechnung getragen werde.

„Gespräche mit Kommunen aufnehmen“

Hinsichtlich der ablehnenden Ratsbeschlüsse derjenigen Kommunen wie Dorsten und Schermbeck, die sich im Vorfeld gegen die geplante Ausweisung der jetzt beschlossenen Flächen ausgesprochen hatten, heißt es in dem Begleitantrag: „Die RVR-Verwaltung wird beauftragt, umfängliche Gespräche zeitnah mit den Kommunen aufzunehmen, in denen ablehnende Ratsbeschlüsse zu der Flächenausweisung vorliegen.“

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Dabei sei zu gegebener Zeit zu prüfen, ob neue Flächen gefunden werden können, die sich für eine Entwicklung als Kooperationsstandorte anbieten würden. Gegebenenfalls könne der Änderungsbedarf mit dem Regionalplanänderungsverfahren abgearbeitet werden. Eine zusätzliche Revisionsklausel sieht vor, dass alle 24 Kooperationsstandorte spätestens nach fünf Jahren überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden sollen.

„Nicht in Stein gemeißelt“

Ob und wann Baurecht für neue Gewerbegebiete geschaffen wird, entscheiden aber abschließend sowieso die Stadt- und Gemeinderäte vor Ort. Laut Michael Bongartz, Referatsleiter Staatliche Regionalplanung im RVR, könne ein zurückgenommenes Areal oder ein neuer Standort über ein Änderungsverfahren ausgewiesen werden: „Ein Regionalplan ist nicht in Stein gemeißelt.“

Bevor der von der Verbandsversammlung beschlossene Plan endgültig in Kraft tritt, muss er noch der Landesplanungsbehörde angezeigt werden.

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