Er hatte gute Absichten. Das wird man dem Mann aus Dorsten wohl nicht absprechen können. Nach einer wilden Zeit mit Serien-Einbrüchen wollte der 29-Jährige sein Leben eigentlich wieder in den Griff bekommen. Eine vom Gericht angeordnete Drogentherapie sollte ihm dabei helfen. Doch jetzt kommt alles ganz anders.
Fast zwei Jahre ist es her, dass der Dorstener vom Essener Landgericht zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden ist. Er gehörte zur sogenannten „E-Bike-Bande“, die reihenweise teure Elektrofahrräder, E-Scooter und Werkzeuge aus Kellern und Garagen gestohlen hat, um sie anschließend weiterzuverkaufen.
BGH ordnete neuen Prozess an
Einen Teil der Haftstrafe sollte der Dorstener allerdings in einer geschlossenen Therapie-Einrichtung verbringen. Doch diese Anordnung hatte der Bundesgerichtshof wieder aufgehoben. Die Gesetzeslage hatte sich nach der Verurteilung geändert. Die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Drogenklinik wurden massiv verschärft.
Die Folge: Der 29-Jährige passte nicht mehr ins „Raster“. In einem zweiten Prozess hat das Essener Landgericht die Vorgabe vom Bundesgerichtshof nun umgesetzt und die Therapie-Anordnung zurückgenommen. Für den Dorstener heißt das: Er muss die 2022 verhängte Haftstrafe im Gefängnis absitzen und sich auf eigene Faust um seine Drogenprobleme kümmern.