Sonja Lichtenberg arbeitet bei der Verbraucherberatung in Dorsten. Schaut man in deren Jahresbericht 2023, fällt auf, dass ein Viertel der Beratungsgespräche Alltagsverträge und Reklamationen zum Inhalt haben. In 8 Prozent der Fälle geht es um Probleme von Verbrauchern in der digitalen Welt.
Wer etwas im Internet bestellt, kann dies innerhalb von 14 Tagen per Widerrufsrecht rückgängig machen. Oft wollen Verbraucher bestellte Ware dann zurückschicken, aber was, wenn die nach China geschickt werden muss? „Das lohnt sich häufig gar nicht“, sagt Lichtenberg. Sie warnt: „Wenn es nicht anders in den Geschäftsbedingungen geregelt ist, muss der Verbraucher das selbst bezahlen.“
Beweis-Foto und Zeuge
Manchmal würden Händler bei Retouren auch behaupten, dass im Paket nicht alles zurückgeschickt worden sei, so Lichtenberg. Oder dass der Widerruf zu spät erklärt worden sei. Lichtenberg rät, beim Packen des Pakets ein Foto zu machen, und einen Zeugen hinzuzuziehen. „Das macht schon einen Unterschied“, sagt sie, gerade wenn der Shop vielleicht „etwas dubios herüberkommt“. Einlieferungsbelege der Post solle man natürlich aufbewahren.
Stichwort Internetshops: Manche würden mit deutschen Namen den Eindruck erwecken, dass sie in Deutschland ansässig seien. Es gebe auch „Trittbrettfahrer“, bei denen nur das Ende der Internetadresse sich von einem bekannten Shop unterscheide. Da helfe ein Blick ins Impressum, so Lichtenberg.
Sie rät grundsätzlich, dass man bei unbekannten Shops den Fakeshop-Finder auf der Seite der Verbraucherzentrale nutzt. Dort gibt man die Internetadresse ein und bekommt per Ampelfarben mitgeteilt, ob der Shop in der Vergangenheit schon auffällig geworden ist.
Temu ist zurzeit umstritten
Ein derzeit umstrittener Shop ist beispielsweise Temu. Kein Fakeshop, aber von Verbrauchern wurden Probleme bei Bestellungen und Rücksendungen gemeldet. Irreführend, so die Verbraucherzentrale, sei die Angabe, dass von einer Firma in Boston gesprochen werde und eine Adresse in Irland genannt werde. „Die Waren kommen offenbar aus China.“
Bislang habe es in Dorsten noch keine Anfragen zu Temu gegeben, sagt Lichtenberg, aber Zollbehörden hätten den Shop „auf dem Kieker“. Grundsätzlich helfe, bei der Schnäppchenjagd aufmerksam zu bleiben, so Lichtenberg. „Wenn der Preis supergünstig ist, ist Vorsicht geboten.“
Dauerbrenner Werbeanrufe
Ein „Dauerbrenner“ in der Verbraucherzentrale seien auch Werbeanrufe, sagt Lichtenberg. Gefühlt seit 30 Jahren berate man schon zu dem Thema: „Trotzdem floriert der Markt noch“, sagt Lichtenberg enttäuscht. Mit vermeintlichen Gewinnen werde oft gelockt, aber nur, wenn noch eine Zeitschrift abonniert werde. „Einfach auflegen“, ist Lichtenbergs Rat. Manchmal würden Gespräche zusammengeschnitten und ein „Ja“ als „Beweis“ missbraucht. Und wenn Verbraucher dann aus Jahresverträgen unter anderem auch bei Gewinnspielen aussteigen wollten, bekämen sie oft das Angebot, „nur“ ein paar Monate zu zahlen. „Eine Masche, um Leute unter Druck zu setzen.“
Es helfe nur das Auflegen, da die andere Seite geschult sei und einem immer mehr Informationen entlocke. Wer einmal reingefallen sei, werde als „lukrativ“ eingestuft und immer weiter angerufen. Lichtenberg: „Vereinzelt müssen wir empfehlen: Ändern Sie Ihre Telefonnummer und Ihr Bankkonto!“
Musterbrief
Es gebe bei der Verbraucherzentrale einen Musterbrief auf der Internetseite, mit dem man unberechtigten Forderungen bei Gewinnspiel- und Zeitschriften-Abos widersprechen könne. Die Verbraucherzentrale könne dies auch übernehmen, doch dann müsse man 50 Euro für Rechtsberatung und -vertretung zahlen.