Eigentlich sind Dr. Friedrich Lohmann und Ehefrau Angelika mit dem neuen Kreisverkehr, den die Stadt an der Bismarckstraße/Luisenstraße im Marienviertel gebaut hat, „sehr zufrieden“.
Aber: „Die Bedürfnisse der Radfahrer wurden nicht gut berücksichtigt“, so die Anwohner. Sie befürchten, „dass die Regelung dort bald für einige Unfälle sorgen wird“.
Aus Richtung Norden hört der von der Straße abgetrennte Bordsteinbereich nun schon einige Meter vor dem neuen Kreisel auf, so das Ehepaar. „Stattdessen gibt es dort nur durchgehend rote Pflasterflächen.“ Deswegen seien die Radfahrer irritiert, „weil sie nicht wissen, wie es da für sie weitergeht“: Hinweisschilder fehlten nämlich.
Das sei vor allem für die von der von-Kettler-Schule kommenden Kinder und Jugendlichen problematisch: „Oder sollen die Kinder womöglich nun ab der Kreuzung zum Duesbergs Kamp tatsächlich auf der Straße fahren? Und dann weiter ohne Fahrradweg durch den Kreisverkehr?“, fragt das Ehepaar.

Auch die ADFC-Ortsgruppe Dorsten wurde bereits mehrfach auf die Situation angesprochen: „Wir haben uns das vor Ort angesehen: Die Wegeführung ist für die Radfahrenden sehr schlecht“, erklärt das Sprecher-Duo Bärbel Pötsch und Ulrich Bolle.
Die beiden weisen darauf hin, dass 2020 im Umwelt- und Planungsausschuss folgende Ausbauplanung vorgestellt und beschlossen worden war: „Aufgrund der engen räumlichen Verhältnisse sollten Radfahrer auf der Bismarckstraße jeweils kurz vor dem Kreisverkehr auf die Fahrbahn und hinter dem Kreisverkehr wieder zurück auf den Radweg geführt werden.“
„Uneindeutig“
Am nördlichen Kreisverkehr sei dieses Konzept jedoch auf beiden Seiten nicht umgesetzt worden. „Dadurch müssen Radfahrer vor dem Ende des Radweges absteigen, über das rote Pflaster laufen, die Luisenstraße über den Zebrastreifen zu Fuß queren und das Rad bis zum Radweg nach dem Kreisverkehr schieben.“ Uneindeutig sei dies: „Dadurch entstehen potenziellen Gefahrenlagen: Wege von Fußgängern und Radfahrenden kreuzen sich, auch zwischen Auto- und Radverkehr, wenn Radfahrer kurzentschlossen noch vor dem Kreisverkehr auf die Fahrbahn wechseln.“

Auf Anfrage erklärt die Stadt hingegen: „Der unterschiedliche Belag auf dem Bürgersteig lässt in diesem Abschnitt zwar vermuten, dass es hier zuvor einen getrennten Radweg gibt.“ Diese Annahme sei aber falsch. „Maßgeblich ist allein die Beschilderung“, so Pressesprecher Ludger Böhne.
Dieser Abschnitt liege nämlich in einer Tempo-30-Zone, die schon lange vorher nördlich an der Kreuzung Bismarckstraße/Heinrichstraße beginne. Dann an der Schule vorbeiführt und am Kreisverkehr ende.
„Und in einer Tempo-30-Zone wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt.“ Das gelte hier auch für den neuen Kreisverkehr. Ausnahme: Kinder bis acht Jahre müssen, Kinder bis 10 Jahre dürfen – jeweils auch mit einer Begleitperson – auf dem Gehweg mit dem Rad fahren.
Ab Kreisverkehr in Richtung Süden sei die Bismarckstraße nicht mehr Teil der Tempo 30-Zone, sondern gehöre zum „Vorbehaltsnetz“. Ab da würden die Radfahrer deshalb über eine Bodenmarkierung auf den Radweg geführt, „in Gegenrichtung wird es noch deutlicher“.

Die Stadt sieht deshalb keinen Handlungsbedarf: „Auch wenn diese eine Stelle am neuen Kreisverkehr aufgrund der historisch bedingt unterschiedlichen Bodenbeläge unübersichtlich scheint, so entspricht sie doch den allgemein bekannten Regelungen der Straßenverkehrsordnung.“
Der ADFC hingegen fordert, die „gerade fertiggestellte Straßenbaumaßnahme kurzfristig nachzubessern“. Als beste Lösung, so der ADFC, „sollte die in der Planung vorgesehene Radwegeführung hergestellt werden“.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
Eine Frage an die Stadt sei aber dennoch erlaubt: Wenn die Radfahrer im oben genannten Tempo-30-Bereich der Bismarckstraße die Fahrbahn benutzen sollen, warum ist dann der westliche Bürgersteig fast auf der gesamten Länge bis zum Duesbergs Kamp mit dem Verkehrsschild „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ bestückt?